Matratzenbezüge

Matratzenbezüge für Allergiker

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Allergiker von Ihrer Krankenkasse die Kosten für Matratzenbezüge bezahlt. So hatte ein Kläger vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit seiner Klage Erfolg, da die Krankenkasse die antiallergenen Matratzenbezüge zu Unrecht abgelehnt hatte.

Der Klagefall

Zu dem Klagefall kam es, weil ein Versicherter unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei seiner Krankenkasse die Kosten für zwei Matratzenbezüge beantragt hatte. Der Versicherte benötigte die Matratzenbezüge aufgrund einer Hausstaubmilbenallergie. Für die zwei Matratzenbezüge – ein Bezug für das Bett des Klägers und ein Bezug für das Bett der Ehefrau – sind Kosten in Höhe von 152 Euro entstanden.

Die zuständige Krankenkasse lehnte die begehrte Kostenübernahme mit dem Grund ab, dass es sich bei den Matratzenbezügen um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt, welche nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Zudem führte die Krankenkasse aus, dass sich die Krankenkassenaufsicht in der Vergangenheit bereits zur Kostenübernahme für antiallergene Matratzenbezüge negativ geäußert hat. Aufgrund der ablehnenden Haltung der Krankenkasse kam es zum Rechtsstreit bis zur zweiten sozialgerichtlichen Instanz, dem Landessozialgericht.

Urteil vom 07.10.2010, Az. L 10 KR 17/06

Mit Urteil vom 07.10.2010 entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt unter dem Aktenzeichen L 10 KR 17/06, dass die Krankenkasse die Kosten für die antiallergenen Matratzenbezüge übernehmen muss. Bei diesen Matratzenbezügen handelt es sich um ein Hilfsmittel, welches in die Leistungspflicht der Krankenkassen fällt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich um keine normale Bettwäsche bzw. Matratzenbezüge handelt, sondern diese ausschließlich zum Schutz gegen Allergie erforderlich werden. Dadurch haben die antiallergenen Matratzenbezüge für die Allergiker eine präventive Eigenschaft, indem allergischen Reaktionen, beispielsweise Asthmaanfällen, vorgebeugt wird. Durch die speziellen Bezüge wird der Kontakt mit dem Hausstaubmilbenkot vermieden, welcher ohne die beantragten Matratzenbezüge zu chronifizierten allergischen Verhaltensauffälligkeiten führen würde. Hierdurch wird in der Folge auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder gewährleistet.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt verpflichtete die Krankenkasse in seinem Urteil vom 07.10.2010 zur Kostenübernahme der antiallergenen Matratzenbezüge. Allerdings hat die Krankenkasse gegen das Urteil beim Bundessozialgericht Revision eingelegt. Beim Bundessozialgericht wird nun der Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen B 3 KR 2/11 R weitergeführt. Eine Entscheidung seitens des Bundessozialgerichts, dem höchsten Sozialgericht in Deutschland, liegt bislang noch nicht vor.

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