Kurmaßnahme

Kurmaßnahmen durch Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht in ihrem Leistungskatalog auch die Gewährung von Kurmaßnahmen vor. Die Ausrichtung und Zielsetzung von Kurmaßnahmen ist jedoch – je nach Erfordernis – unterschiedlich.

So wird bei den Kurmaßnahmen zwischen medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen unterschieden.

Unterscheidung der Kurmaßnahmen

Zusammenfassend gibt es im Kurbereich

  • Ambulante Vorsorgemaßnahmen
  • Stationäre Vorsorgemaßnahmen
  • Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
  • Mutter-Vater-Kind-Kuren (Vorsorgekuren)
  • Mutter-Vater-Kind-Kuren (Genesungskuren)
  • Mobile Rehabilitationsleistungen

Mit einem Klick auf die entsprechende Kurmaßnahme können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen die Kurmaßnahme bewilligt werden kann und welche Ausrichtung die Leistung hat.

Hilfe und Beratung

Ein Rentenberater kann Ihnen in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterhelfen. Insbesondere erhalten sie hier auch kompetente Hilfe im Bereich der Kurmaßnahmen, z. B.

  • Beratung in Ihrer persönlichen Situation,
  • Antragsverfahren,
  • Durchführung eines Widerspruchs-, ggf. Klageverfahrens,
  • u. s. w.

Nehmen Sie hier Kontakt mit der Rentenberatung auf.

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