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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Schwangerschaft

Ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Mutterschaft

Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung einschließlich der Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge.

Begriff der ärztlichen Betreuung

Durch die ärztliche Behandlung sollen mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind abgewendet, Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und einer Behandlung zugeführt werden. Hierzu gehören insbesondere:

  • Untersuchungen und Beratung während der Schwangerschaft,
  • Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten (z. B. amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen, Ultraschalldiagnostik, Fruchtwasseruntersuchungen, u. s. w.),
  • Untersuchungen und Beratung der Wöchnerin,
  • u. s. w.

Inhalt der ärztlichen Betreuung

Die ärztliche Betreuung umfasst die

  • vorbeugenden Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen),
  • heilenden Maßnahmen (z. B. Behandlung bei Schwangerschaftsbeschwerden) und
  • ärztliche Betreuung als Hilfe bei der Entbindung.

Zuzahlungsfrei

Während bei nahezu allen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen zu leisten sind, sind die Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft zuzahlungsfrei.

So musste für die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Mutterschaft bis Dezember 2012 keine Praxisgebühr (ab Januar 2013 wurde die Praxisgebühr abgeschafft) entrichtet werden. Siehe hierzu auch Zuzahlungen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und Praxisgebühr.

Leistungen über Krankenversichertenkarte

Die Leistungen der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und Mutterschaft werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.

Hilfe und Beratung

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere auch zu den Leistungsansprüchen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie eine individuelle und von den Versicherungsträgern unabhängige Beratung und auch kompetente Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

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