Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Schwangerschaft

Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung können neben den Leistungen bei Krankheit auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft beanspruchen. Hierdurch erhalten versicherte Frauen während der Schwangerschaft und Entbindung die erforderlichen medizinischen und wirtschaftlichen Hilfen.

Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft erhalten nicht nur Frauen, die selbst Mitglied der Gesetzlichen Krankenkasse sind. Vielmehr haben auch Familienversicherte Anspruch auf diese Leistungen.

Frauen haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft einen Anspruch auf folgende Leistungen:

Zu beachten ist jedoch, dass familienversicherte Frauen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Da sie in der Regel keinen Verdienstausfall haben, der bei den erwerbstätigen Frauen durch das Mutterschaftsgeld ersetzt werden soll, können sie die Leistung „Mutterschaftsgeld“ nicht beanspruchen.

Keine Zuzahlungen

Entgegen der in der Gesetzlichen Krankenversicherung für die verschiedenen Leistungsbereiche eingeführten Zuzahlungen, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, Mutterschaft und Entbindung zuzahlungsfrei. Siehe hierzu auch Zuzahlungen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Beratung und Hilfe

In allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert zur Verfügung.

Hier erhalten Sie eine von den Versicherungsträgern unabhängige und individuelle Beratung und kompetente Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Bildnachweis: Blogbild: © Fotowerk - Fotolia | Beitragsbild: © Anna Om