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Finanzloch

Schätzerkreis errechnet Milliardendefizit

Derzeit streiten sich die neuen Regierungsparteien über den Gesundheitsfonds, welcher zum 01.01.2009 eingeführt wurde. In den Gesundheitsfonds fließen sämtliche Einnahmen der Krankenkassen und werden aus diesem Fonds an die einzelnen Kassen wieder ausgezahlt. Während die CDU betont, dass sich der Gesundheitsfonds in der Wirtschaftskrise bewährt habe, möchte der neue Koalitionspartner FDP diesen wieder abschaffen und den Kassen die Finanzhoheit zurückgeben.

Was die laufenden Koalitionsverhandlungen in punkto Gesundheitsfonds erschweren wird, sind die neuen Berechnungen des Schätzerkreises für die Gesetzliche Krankenversicherung. Der Schätzerkreis errechnete für das Jahr 2010 ein Milliardendefizit. Ein Finanzloch in der Größenordnung von etwa 7,5 Milliarden Euro wird im kommenden Jahr erhöhte Beitragszahlung für die gesetzlich Krankenversicherten bedeuten.

Gründe für das Finanzloch

Die Gründe für das Finanzloch liegen teilweise in der Wirtschaftskrise. Durch eine steigende Arbeitslosigkeit werden weniger Beiträge in die gesetzlichen Kassen eingezahlt. Verschärft wird die Finanzproblematik zudem durch steigende Leistungsausgaben, vor allem bei den Leistungsausgaben für die ärztliche Behandlung, den Arzneimitteln und den stationären Krankenhausbehandlungen.

Wie das gigantische Finanzloch der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 „gestopft“ werden könnte, ist indes noch unklar. Doris Pfeiffer, die Vorsitzende des Spitzenverbandes der Krankenkassen rief die künftige Regierung schon auf, die Krankenkassen zu unterstützen. Nur so wird die Versorgung der rund 70 Million gesetzlich Krankenversicherten nicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Vorsitzende plädierte dafür, in den Gesundheitsfonds höhere Steuerzuschüsse einzuzahlen. Dies ist allerdings im Hinblick auf die sowieso angespannte Lage im Bundeshaushalt eher unwahrscheinlich. Alternativ sollte der einheitliche Beitragssatz, der seit 01.01.2009 bundeseinheitlich durch den Gesetzgeber festgesetzt wird, angehoben werden.

Wird das Finanzdefizit weder durch einen erhöhten Steuerzuschuss noch über einen höheren einheitlichen Beitragssatz ausgeglichen, müssen die Krankenkassen individuell Zusatzbeiträge erheben. Diese Zusatzbeiträge sind von den Versicherten alleine, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers bzw. des Rentenversicherungsträgers, zu tragen.

Der Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds wurde zum 01.01.2009 eingeführt. Sämtliche Einnahmen – Beitragseinnahmen und Steuerzuschüsse – fließen in diesen Fonds und werden aus diesem nach einem komplizierten Berechnungsschema wieder an die Krankenkassen ausgezahlt.

Der bundeseinheitliche Beitragssatz betrug für die Zeit vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 15,5 Prozentpunkte. Seit 01.07.2009 liegt der Beitragssatz bei 14,9 Prozentpunkten (jeweils inklusive des Sonderbeitragssatzes von 0,9 Prozent).

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