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Helmut Göpfert

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Datensatz

ELENA wird zum 01.01.2010 eingeführt

Aktualisierung vom 22.07.2011: Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Bundesministerien am 18.07.2011 beschlossen haben, das ELENA-Verfahren wieder einzustellen - s. hierzu: ELENA-Verfahren!


Die Beantragung von Sozialleistungen soll für die Bürger einfacher und diskreter werden. Dieses Ziel möchte der Gesetzgeber durch die Elektronischen Entgeltnachweise, kurz: ELENA erreichen. Dafür wurde ein Entwurf eines Gesetzes aufgearbeitet, welcher bereits beschlossen ist.

Das ELENA-Verfahrensgesetz (Gesetz über das Verfahren eines elektronischen Entgeltnachweises) soll es künftig Arbeitnehmern ermöglichen, Sozialleistungen schneller und unbürokratischer abrufen zu können. Im Jahr 2009 wird die erforderliche Infrastruktur für ELENA aufgebaut, so dass ab dem 01.01.2010 die Arbeitgeber Einkommensnachweise an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln können. Allerdings können die zuständigen Leistungsträger und Behörden erst ab dem Jahr 2012 die Daten von der Zentralen Speicherstelle abrufen.

Zentrale Speicherstelle (ZSS)

Wie das ELENA-Verfahrensgesetz vorsieht, werden die elektronischen Einkommensnachweise zunächst für die Anträge auf Elterngeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld in der Praxis angewandt werden. Für diese Anträge werden sechs Formulare beim ELENA-Verfahren zum Einsatz kommen. Weitere Formulare sollen in der nächsten Ausbaustufe, wie z. B. bei der Beantragung von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld, folgen.

Die Datensätze, die durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt werden, werden von dieser Stelle in verschlüsselter Form gespeichert. Damit die Daten auch tatsächlich genutzt werden können, muss sich der Arbeitnehmer für das ELENA-Verfahren als Teilnehmer anmelden. Hierzu wird eine elektronische Signatur vergeben. Dies ist eine elektronische Unterschrift, die lebenslang gültig ist. Dabei handelt es sich um die Identitätsnummer, die auf einer Signaturkarte, was beispielsweise die Gesundheitskarte, der digitale Personalausweis oder eine Bankkarte sein kann, aufgebracht wird.

Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) kann die gespeicherten Daten nur dann entschlüsseln und weiterverwenden, wenn der Arbeitnehmer mit der elektrischen Signatur die Daten freigibt. Erst dann werden die Daten an den zuständigen Sozialleistungsträger bzw. die zuständige Behörde übermittelt.

ELENA = Elektronischer Entgeltnachweis

ELENA bringt Bürokratieabbau und höhere Wirtschaftlichkeit

Nach den derzeitigen Berechnungen stellen aktuell drei Millionen Arbeitgeber jährlich 60 Millionen Entgeltnachweise in den Bereichen aus, für die ab dem Jahr 2010 ELENA zum Einsatz kommt (Elterngeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld).

Nach den derzeitigen Hochrechnungen werden die Formulare, die ab 2010 in das ELENA-Verfahren eingebunden werden, von den Arbeitgebern jährlich neun Millionen Mal ausgedruckt. Dadurch soll sich eine enorme Wirtschaftlichkeit ergeben, die sich – nachdem weitere Formulare in das ELENA-Verfahren aufgenommen werden – noch weiterhin erhöhen wird.

Bezüglich des Datenschutzes müssen sich die Betroffenen keine Sorgen machen, denn bei dem Verfahren werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. Die Speicherung bei der ZSS erfolgt nach einer zweifachen Verschlüsselung. Diese Verschlüsselung kann nur mit der elektrischen Signatur aufgehoben werden. Dazu ist nur der Betroffene selbst durch die Freigabe mittels der Identitätsnummer berechtigt.

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