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Freiwillig krankenversicherte Rentner zahlen allgemeinen Beitragssatz

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.05.2007 (Az. L 1 KR 99/07) entschieden, dass der Beitragssatz für freiwillig krankenversicherte Rentner nicht ermäßigt wird.

Grundsätzliches

Nach den gesetzlichen Vorschriften zahlen Versicherte einer Gesetzlichen Krankenkasse dann den allgemeinen Beitragssatz, wenn sie einen Krankengeldanspruch haben. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, ist der ermäßigte Beitragssatz maßgebend.

Nach den gesetzlichen Neuregelung ab dem Jahr 2004 müssen jedoch auf freiwillig krankenversicherte Rentner – die keinen Anspruch auf Krankengeld mehr realisieren können – den allgemeinen Beitragssatz zahlen.

Inhalt der Berufung

In dem Fall, über den das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden hatte, klagte ein 89-jähriger Rentner, dessen Krankenkasse für die Berechnung der Beiträge aus der Rente und den  Versorgungsbezüge den allgemeinen Beitragssatz heranzog. Da im allgemeinen Beitragssatz ein Krankengeldanspruch enthalten sei, den er nicht hat, sollte der ermäßigte Beitragssatz herangezogen werden. Hieran habe sich auch durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz = GMG) vom 14. November 2003 (BGBl. I, 2191) nichts geändert.

Begründung des Urteils

Die Richter haben entschieden, dass die Krankenkasse zwingend den vollen allgemeinen Beitragssatz bei der Bemessung des vom Kläger zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrags zugrunde legen muss. Die neuen gesetzlichen Regelungen, dass freiwillig krankenversicherte Rentner und die Bezieher von Versorgungsbezügen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, nicht den ermäßigten Beitragssatz zahlen, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber für alle Bezieher von Renten bzw. nicht mehr im Erwerbsleben Stehenden eine einheitliche beitragrechtliche Sonderregelung schaffen konnte, da diese Personengruppe weit überproportional das solidarisch finanzierte Krankenversicherungssystem belastet.

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen die Rentenberatung Helmut Göpfert, Krankenkassenbetriebswirt und nach dem RDG registrierte Rentenberater, gerne zur Verfügung.

Bildnachweis: © Erwin Wodicka

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