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Helmut Göpfert

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Zusatzbeitrag

Spitzenverband der Krankenkassen:  allgemeiner Beitrag reicht nicht aus

Erst Anfang Oktober 2008 hat die Koalition den Krankenkassenbeitrag, der ab dem 01.01.2009 gelten wird, auf 15,5 Prozent festgelegt. Dieser Beitragssatz wird (voraussichtlich) am 29.10.2008 durch das Bundeskabinett beschlossen. Wie bereits in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird ab 2009 der Beitragssatz bundeseinheitlich für alle Krankenkassen gelten.

Durch die Einführung des Gesundheitsfonds verlieren die Krankenkassen erstmalig ihre Finanzhoheit. Sämtliche Gelder der Krankenversicherung fließen in den Gesundheitsfonds und werden aus diesem an die einzelnen Kassen wieder verteilt. Reichen einer Krankenkasse die aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Gelder nicht aus, muss ein Zusatzbeitrag gefordert werden.

Spitzenverband rechnet mit Zusatzbeiträgen

Bereits im Vorfeld, als über aufwendige Rechenverfahren der Beitragssatz, mit dem die Krankenkassen im Jahr 2009 auskommen sollen, berechnet wurde, forderte der Spitzenverband der Krankenkassen 15,8 Prozent. Obwohl mit dem festgesetzten Beitragssatz von 15,5 Prozent die gesetzlich Krankenversicherten erheblich höhere Beiträge zahlen müssen (derzeit beträgt der durchschnittliche Beitragssatz aller Krankenkassen 14,92 Prozent), geht der Spitzenverband davon aus, dass die Beitragseinnahmen nicht reichen werden. Laut „Rheinische Post“, wie diese am Dienstag berichtet hatte, müssen die Kassen durchschnittlich 4,30 EUR zusätzliche Beiträge von ihren Mitgliedern fordern.

Wie der Spitzenverband, der alle gesetzlichen Krankenkassen vertritt, errechnete, werden durch den nun festgelegten Beitragssatz von 15,5 Prozent lediglich 98,5 Prozent der Ausgaben gedeckt, was einen Krankenkassen-Zusatzbeitrag erforderlich macht.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesversicherungsamt (BVA) gehen weiterhin davon aus, dass mit einem Beitragssatz von 15,5 Prozent die Ausgaben der Kassen finanziert werden können und keine zusätzlichen Beiträge von den Kassen gefordert werden müssen.

Wie Gesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte, werden die Kassen nächstes Jahr ca. elf Milliarden Euro höhere Einnahmen haben. Damit sind alle Mehrausgaben, die etwa durch höhere Arzt- und Krankenhauskosten entstehen, gedeckt.

Zusatzbeitrag

Reicht einer Krankenkasse das Geld, das aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wird, nicht aus, muss diese Zusatzbeiträge erheben. Diesen Zusatzbeitrag müssen die Mitglieder alleine tragen; eine Beteiligung durch den Arbeitgeber erfolgt hier also nicht.

Der Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse erheben darf, ist durch den Gesetzgeber auf ein Prozent des Brutto-Einkommens begrenzt. Beträgt der Zusatzbeitrag allerdings nicht mehr als acht Euro monatlich, wird keine Einkommensprüfung gemacht.

Sollte eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht, um die Krankenkasse zu wechseln.

Krankenkassen erhalten am 15.11.2008 Bescheid

Die Krankenkassen erhalten am 15.11.2008 die Bescheide vom Bundesversicherungsamt, mit dem die Summen, die sie aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen bekommen, genannt werden. Erst danach können die Kassen Klarheit in ihre Kalkulationen bekommen. Ob ein Zusatzbeitrag anfällt oder gar Prämien an die Mitglieder ausgezahlt werden können, kann eine Krankenkasse erst ab diesem Zeitpunkt berechnen.

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