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Steigende Bemessungsgrenze

Gutverdienende sollen 2009 mehr zahlen

Der Schätzerkreis der Rentenversicherung soll sich Medienberichten zufolge dafür ausgesprochen haben, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ab dem Jahr 2009 um zwei Prozent anzuheben. Damit zahlen Gutverdienende ab dem nächsten Jahr höhere Sozialversicherungsbeiträge, da die Beitragsbemessungsgrenze steigt.

Was ist die Bemessungsgrenze

Die Bemessungsgrenze regelt, bis zu welchem Maximaleinkommen die Versicherten der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ihre Beiträge entrichten müssen. Aktuell müssen die Versicherten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge aus einem monatlichen Einkommen bis maximal 5.300 Euro, in der Kranken- und Pflegeversicherung bis maximal 3.600 Euro entrichten. Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen über diesen Beträgen, werden diese nicht zur Beitragsbemessung herangezogen.

Bisher nur Schätzung

Die Angaben, dass die Beitragsbemessungsgrenze um zwei Prozent angehoben werden soll, beruht laut einer Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung lediglich auf Schätzergebnissen. Da sich die Beitragsbemessungsgrenze entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung erhöht, handelt es sich bei der genannten Größenordnung nur um vorläufige Annahmen.

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist jedoch durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Erst im Herbst werden die tatsächlichen Werte ermittelt, die dann Ende 2008 von der Bundesregierung bekannt gegeben werden.

Erhöhung von 5.300 Euro auf 5.400 Euro

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von zwei Prozent würde eine Anhebung der Grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 5.400 Euro bedeuten. In den neuen Bundesländern würde die Grenze von derzeit 4.500 Euro auf 4.550 Euro angehoben.

In der Kranken- und Pflegeversicherung würde bei der geschätzten Erhöhung die Beitragsbemessungsgrenze um ca. 70 bis 75 Euro erhöht werden.

Durch den Gesundheitsfonds, der ab dem Jahr 2009 eingeführt wird und damit der Beitragssatz bundeseinheitlich für alle Krankenkassen identisch ist, wird zudem eine Beitragssatzerhöhung von derzeit durchschnittlich 14,9 Prozent auf ca. 15,5 Prozent prognostiziert. Daher müssen sich die Versicherten ab dem Jahr 2009 auf höhere Sozialversicherungsabgaben einstellen.

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