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Helmut Göpfert

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Geld

Bundesregierung zeigt sich optimistisch bei Entschuldung der Kassen

Mit dem 01.01.2009 soll der Gesundheitsfonds starten, der bereits jetzt Diskussionen auslöst und in Frage gestellt wird. Der Gesetzgeber hat sich mit der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) zum Ziel gesetzt, dass mit der Einführung des Gesundheitsfonds alle Gesetzlichen Krankenkassen komplett schuldenfrei sind und so eine Chancengleichheit aller Kassen gegeben ist.

Ob das Ziel der Schuldenfreiheit aller Kassen zum 31.12.2008 voraussichtlich erreicht wird, wollte die Linksfraktion vom Bundestag wissen und stellte eine entsprechende Anfrage. Diese wurde am Dienstag, 19.02.2008 schriftlich beantwortet.

Bundesregierung optimistisch

In ihrer Antwort auf die Anfrage zeigt sich die Bundesregierung optimistisch, dass zum 31.12.2008 alle Gesetzlichen Krankenkassen vollständig entschuldet sein werden. Für 2007 wird ein Überschuss in der Größenordnung von ca. 1,6 Milliarden Euro (ähnlich wie 2007) erwartet.

Ortkrankenkassen und Betriebskrankenkasse

Insbesondere die Ortkrankenkassen (AOK) und Betriebskrankenkassen (BKK) gehen fest davon aus, dass die Finanzhilfen, die sie noch von ihren Verbänden erhalten und die Sanierungspläne eine Entschuldung bis zum Jahresende 2008 sicherstellen.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort ebenfalls mitgeteilt, dass bereits Ende Dezember 2006 insgesamt 187 (von 242) Krankenkassen eine positive Finanzreserve ausgewiesen haben. Zusätzlich wurde angemerkt, dass derzeit keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, die eine komplette Entschuldung zum 31.12.2008 gefährden. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass einige Kassen dennoch mit Einführung des Gesundheitsfonds die komplette Schuldenfreiheit nicht erreichen.

Keine rechtliche Verpflichtung

Die Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 ist rechtlich nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass alle Gesetzlichen Krankenkassen zum 31.12.2008 schuldenfrei sind. Jedoch sollte dieses Ziel für eine Chancengleichheit aller Kassen erreicht werden.

Hilfe und Beratung

Gerichtlich zugelassene und gerichtlich geprüfte Rentenberater stehen Ihnen in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung kompetent und unabhängig von den Versicherungsträgern zur Verfügung.

Kontaktieren Sie die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein, die Sie gerne beraten und in Widerspruchs- und Klageverfahren (vor Sozial- und Landessozialgerichten) vertreten.

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