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Helmut Göpfert

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Gesundheitsfonds

Ab 2009 sollen 80 Krankheiten beim RSA berücksichtigt werden

Mit dem Jahr 2009 soll der Gesundheitsfonds eingeführt werden. In dem Gesundheitsfonds werden sämtliche Beiträge, die von den Versicherten zu entrichten sind, gesammelt und den einzelnen Krankenkassen über eine Pauschale zur Verfügung gestellt. Der derzeitige Risikostrukturausgleich, der die unterschiedlichen Risiken aufgrund der individuellen Versichertenstrukturen der Krankenkassen ausgleicht, soll beim neuen Gesundheitsfonds in weiterentwickelter Form berücksichtigt werden. Dies geschieht, indem den Krankenkassen erhöhte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden, die durch kranke und morbide Versicherte entstehen.

80 Krankheiten werden empfohlen

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes hat nun ein Gutachten erstellt und insgesamt 80 Krankheiten vorgeschlagen, die ein neuer Risikostrukturausgleich ab dem Jahr 2009 berücksichtigen soll. Mit diesem Gutachten wird das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Anhörung der Spitzenverbände der Krankenkassen veranlassen. Daher wird der Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes in nächster Zeit sicherlich noch für einige Schlagzeilen sorgen, da dieser nun in der Fachöffentlichkeit diskutiert wird.

Zum 01.07.2008 soll dann die endgültige Auswahl der Krankheiten und das darauf basierende Klassifikationsmodell bestimmt werden.

Das Klassifikationsmodell dient dazu, den erhöhten Finanzbedarf einer Krankenkasse festzulegen, den Versicherte mit den entsprechenden Krankheiten verursachen. Damit erhalten dann diese Krankenkassen eine erhöhte Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds. Festzuhalten ist jedoch, dass über diese erhöhten Zuweisungen nicht die tatsächlichen Krankheitskosten der Krankenkasse, sondern lediglich standardisierte Normkosten ausgeglichen werden.

Die kritischen Stimmen

Bei den vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes Vorschlages werden mit insgesamt 80 Krankheiten auch solche aufgeführt, die selten vorkommen. So ist beispielsweise in der Aufstellung auch die Bluterkrankheit Hämophilie aufgelistet. Mit der Krankheit Herzinsuffizienz wird andererseits auch eine Volkskrankheit aufgegriffen.

Die These, dass der aktuell vorliegende Vorschlag nicht schlüssig sein soll, hat bereits das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ aufgegriffen und berichtet von einem „Trauerspiel“. Obwohl häufig vorkommende Krankheiten, die zudem hohe Kosten versuchen – wie z. B. Rheuma, Bluthochdruck oder Diabetes – dem wissenschaftlichen Rat bekannt sind, wurden diese nicht in die Vorschlagsliste mit aufgenommen. Das Magazin geht noch einen Schritt weiter und behauptet, dass die Kassen, die Behandlungsprogramme (wie z. B. DMP-Programme) anbieten und daran interessiert sind, ihre Versicherten weitgehend gesund zu halten, bestraft werden. So werden diese durch die Nicht-Nennung der genannten Krankheiten nur dann finanziell belohnt werden, wenn Komplikationen auftreten, die dann wieder in der „neuen“ Krankheitsliste enthalten sind.

Wissenschaftlicher Beirat des Bundesversicherungsamtes

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Errichtung des wissenschaftlichen Beirates des Bundesversicherungsamtes mit Erlass vom 03.05.2007 bestimmt. Die erste und zentrale Aufgabe war es, für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs 50 bis 80 Krankheiten vorzuschlagen, die entweder chronisch und daher kostenintensiv sind oder einen schwerwiegenden Verlauf haben.

Hilfe und Beratung

Bei Fragen zu allen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte).

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