Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Diskussion

Schon jetzt heftige Diskussionen zum Gesundheitsfonds

Noch dauert es fast ein Jahr, bis der Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 eingeführt wird. Doch schon jetzt wird über den Zweck und die Nachteile des Gesundheitsfonds heftig diskutiert. Es werden sogar Stimmen laut, den Gesundheitsfonds – der bereits mit der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) gesetzlich ins Leben gerufen wurde – wieder abzuschaffen.

Beitragssatzsteigerung erwartet

Durch die Einführung des Gesundheitsfonds wird schon heute eine deutliche Beitragssatzsteigerung erwartet. Derzeit liegt der durchschnittliche Beitragssatz (inklusive dem Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) bei 14,8 Prozent. Durch den einheitlichen Beitragssatz, der dann für alle Gesetzlichen Krankenkassen gilt, rechnet aktuell das Münchner Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) mit einer Beitragssatzsteigerung um 0,7 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass ab 2009 ein Beitragssatz von 15,5 Prozent gilt.

Bei einer Beitragssatzsteigerung auf 15,5 Prozent würden dann ab Januar 2009 insgesamt 90 Prozent aller Beitragszahler von höheren Beiträgen betroffen sein.

Opposition kritisiert Gesundheitsfonds

Auch wenn die Zahlen und Prognosen des IfG vom Bundesgesundheitsministerium dementiert und als unseriöse Spekulationen bezeichnet wurden, fühlt sich die Opposition bestätigt. So äußerte die FDP und die Linke, dass durch den Gesundheitsfonds kein einziges Problem gelöst wird. Der Fonds schaffe nur neue Probleme. Die FDP fordert sogar die Regierung auf, den Gesundheitsfonds zu stoppen – also gar nicht einzuführen.

Sicherlich bekommt die Opposition selbst von Regierungsberatern Rückenwind. So hat bereits im November 2006 ein Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an den Plänen zur Einführung des Gesundheitsfonds deutliche Kritik geäußert. Bereits damals wurde klar angesprochen, dass das Ziel einer Beitragssatzsenkung im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen durch einen Gesundheitsfonds nicht erreicht wird. Hier wurde mit einem Anstieg der Beiträge gerechnet.

Wettbewerb wird verzerrt

Anders als der Name der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) vorgibt, wird – so der Sachverständigenrat – der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen massiv verzerrt. Durch den bundeseinheitlichen Beitragssatz ab dem Jahr 2009 entfällt für die Krankenkassen ein wichtiges Wettbewerbsparameter. Der Gesundheitsfonds wurde daher als „Missgeburt“ bezeichnet. Der Wettbewerb unter den Gesetzlichen Krankenkassen wird ab 2009 ausschließlich im Bereich Service und Leistungsangebot stattfinden.

Hilfe und Beratung

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit einer Rente stehen Ihnen – für diesen Bereich – gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung.

Fragen Sie die Spezialisten, die Sie auch in Widerspruchs- und Klageverfahren (vor Sozial- und Landessozialgerichten) kompetent vertreten.

Bildnachweis: © Kzenon - Fotolia