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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Krankenversicherungsfreiheit

Jahreswechsel 2007/2008

Mit dem Jahreswechsel stehen wieder einige Sonderaufgaben für die Personalabteilungen der Arbeitgeber an. Unter anderem ist zur prüfen, ob die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 31.12.2007 endet. Hier müssen erstmals die neuen gesetzlichen Vorschriften, die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingetreten sind, berücksichtigt werden.

Hintergrund

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde ab dem 01.04.2007 der Eintritt der Krankenversicherungsfreiheit (KV-Freiheit) und somit ein möglicher Wechsel in die Private Krankenversicherung erschwert. Lesen Sie hierzu mehr unter: Eintritt von Versicherungsfreiheit bei Pflichtversicherten.

Jahreswechsel

Unverändert ist, dass bei jedem Jahreswechsel die versicherungsrechtliche Beurteilung zu überprüfen ist. Erstmals ist also die Prüfung nach dem neuen Recht beim Jahreswechsel 2007/2008 vorzunehmen.

Detail

Die Versicherungspflicht endet für Arbeitnehmer bzw. für die Beschäftigten mit dem 31.12.2007, wenn

  • das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in den Kalenderjahren 2005; 2006 und 2007 die jeweils geltende Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAE-Grenze) überschritten hat und
  • gleichzeitig auch die JAE-Grenze des Jahres 2008 voraussichtlich überschritten wird.

Bei der Prüfung einer möglichen Überschreitung der JAE-Grenze in den Kalenderjahren 2005 bis 2007 ist unter Umständen auch das Entgelt früherer Arbeitgeber zu berücksichtigen. Wichtig ist dabei jedoch, dass in jedem Kalenderjahr die Überschreitung der JAE-Grenze erfolgte.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer ist seit vielen Jahren beschäftigt. In den Kalenderjahren 2005 bis 2007 lag das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über der gültigen JAE-Grenze. Daher lag bereits in der Zeit ab 01.01.2005 Versicherungsfreiheit in der Gesetzlichen Krankenversicherung vor. Da sich der Arbeitnehmer freiwillig in der GKV versichert hat, trat auf Grund der gesetzlichen Änderung wieder Versicherungspflicht ab dem 01.04.2007 ein.

Sofern die gültige JAE-Grenze für 2008 mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt überschritten wird, besteht nun ab 01.01.2008 wieder Versicherungsfreiheit in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer hat daher wieder die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern oder den Krankenversicherungsschutz über eine Private Krankenversicherung sicherzustellen.

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung – vom Beitrags- und Versicherungsrecht bis hin zum Leistungsrecht – steht Ihnen der gerichtlich zugelassene Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie eine von den Versicherungsträgern unabhängige und kompetente Beratung und Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

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