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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Datensatz

Abgabetermine Beitragsnachweis/Fälligkeitstermine SV-Beiträge 2013

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist gesetzlich geregelt. Nach dieser Fälligkeitsregelung werden auch die Abgabetermine der Beitragsnachweisdatensätze festgesetzt. Dieses Verfahren ist bereits seit dem Jahr 2008 in Kraft.

Fälligkeitstermine Sozialversicherungsbeiträge

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, also der Beiträge zur Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, ist gesetzlich in § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) geregelt. Danach sind die Beiträge, welche nach dem Arbeitsentgelt oder nach dem Arbeitseinkommen zu berechnen sind, spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Sofern bis zu diesem Termin die Beiträge noch nicht in der korrekten Höhe berechnet werden konnten, sind diese in der voraussichtlichen Höhe zu leisten. Ein ggf. entstehender Differenzbetrag/Nachzahlungsbetrag ist dann im Folgemonat am drittletzten Bankarbeitstag fällig.

Abgabetermine Beitragsnachweisdatensatz

Die Höhe der fälligen Sozialversicherungsbeiträge sind per Beitragsnachweisdatensatz der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Einzugsstellen sind die gesetzlichen Krankenkassen. Die Sozialversicherungsbeiträge, welche zu entrichten sind, sind stets an die Krankenkasse zu leisten, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Die Krankenkasse leitet die Beiträge entsprechend weiter. Die Krankenversicherungsbeiträge werden an den Gesundheitsfonds und die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge an die Rentenversicherungsträger bzw. an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.

Erfolgt die Meldung des Beitragsnachweisdatensatzes an die zuständige Einzugsstelle nicht rechtzeitig, kann diese die Beitragshöhe schätzen. Die Schätzung hat dann solange Bestand, bis der Einzugsstelle der Beitragsnachweisdatensatz übermittelt wird.

Fälligkeits- und Abgabetermine im Jahr 2013 im Überblick

Folgender Tabelle sind die Abgabetermine der Beitragsnachweisdatensätze und die Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge zu entnehmen:

Eingang Beitragsnachweis Zahlungseingang
25. Januar 2013 29. Januar 2013
22. Februar 2013 26. Februar 2013
22. März 2013 26. März 2013
24. April 2013 26. April 2013
24. Mai 2013 28. Mai 2013
24. Juni 2013 26. Juni 2013
25. Juli 2013 29. Juli 2013
26. August 2013 28. August 2013
24. September 2013 26. September 2013
24. Oktober 2013 (a)
25. Oktober 2013 (b)
28. Oktober 2013 (a)
29. Oktober 2013 (b)
25. November 2013 27. November 2013
19. Dezember 2013 * 23. Dezember 2013 *

Maßgeblich ist immer der Hauptsitz der Krankenkasse (Einzugsstelle).

(a): Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen
(b): Bayern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg

Die unterschiedlichen Fälligkeits- und Abgabetermine sind auf den Reformationstag (31.10.2013) zurückzuführen. Der Reformationstag ist nur in den unter (a) aufgeführten Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag!

* Der 24. Dezember und der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.

Bildnachweis: Blogbild: © Sergej Khackimullin - Fotolia | Beitragsbild: © ronstik

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