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Helmut Göpfert

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Null Euro

Krankenkassen-Zusatzbeitrag im Jahr 2012 bei 0,00 Euro

Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt seit dem Jahr 2011 bundeseinheitlich 15,5 Prozentpunkte. Reichen einer Krankenkasse diese finanziellen Mittel, welche über den einheitlichen Beitragssatz über den Gesundheitsfonds zugeordnet werden nicht aus, muss diese Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben. Ebenfalls seit dem Jahr 2011 ist ein sogenannter Sozialausgleich eingeführt worden. Dieser Sozialausgleich hat die Aufgabe, Versicherte vor einer finanziellen Überlastung zu schützen, die bei einer Krankenkasse versichert sind, die Zusatzbeiträge erhebt. Näheres hierzu können Sie unter: Zusatzbeiträge und Sozialausgleich nachlesen.

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 242a Abs. 2 SGB V) ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich verpflichtet, den jeweils durchschnittlichen Zusatzbeitrag, anhand dessen dann der Sozialausgleich ausgerechnet wird, bekannt zu geben. Errechnet wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag aus der Differenz der Einnahmen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds bekommen, und den zu erwartenden Ausgaben. Der errechnete Differenzbetrag wird durch die Anzahl der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung dividiert und ergibt damit den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Der Zusatzbeitrag wurde vom BMG für das Jahr 2012 bekannt gegeben und am 28.10.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wie bereits im Jahr 2011 wird auch im Jahr 2012 der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0,00 Euro liegen. Damit wird auch im Jahr 2012 kein Sozialausgleich stattfinden. Dies bedeutet, dass – sofern eine Krankenkasse Zusatzbeiträge im Jahr 2012 erhebt – diese von Mitgliedern komplett alleine getragen werden müssen.

Aussetzung Meldedialog

Die melderechtlichen Vorschriften treten allerdings unabhängig davon, ob der Zusatzbeitrag im Jahr 2012 weiterhin bei 0,00 Euro liegt, zum 01.01.2012 dennoch in Kraft. Hiervon sind insbesondere die Arbeitgeber, die Rentenversicherungsträger, die Zahlstellen von Versorgungsbezügen, die Bundesagentur für Arbeit und auch die Krankenkassen betroffen. Allerdings werden die Meldungen, die die zur Meldung verpflichteten Stellen an die Krankenkassen zu übermitteln haben, weitestgehend ins Leere laufen und überflüssig sein. Aufgrund dessen hat sich das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf ein Meldemoratorium im Jahr 2012 geeinigt. Das heißt, dass der Meldedialog aufgeschoben wird. Die zum Zwecke des Sozialausgleichs zu übermittelnden GKV-Monatsmeldungen müssen damit nicht erfolgen.

Zu beachten gilt, dass von dem Moratorium die GKV-Monatsmeldungen nicht erfasst werden, die für versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigte zu übermitteln sind. Diese Meldungen werden zwingend zur Feststellung des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze und zur Anwendung der Gleitzonenregelung benötigt.

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