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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Fax: 09127-90 41 86

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Krankenversicherung der Studenten nur bis zum 30. Lebensjahr
Studenten

Verlängerung der Krankenversicherung der Studenten nur in Ausnahmefällen

Eine Studentin kann lediglich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres den günstigen Beitragstarif aus der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in Anspruch nehmen. Eine zuvor sechsjährige Berufstätigkeit verlängert den Anspruch auf die Krankenversicherung der Studenten nicht. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall am 06.08.2008 per Urteil (Az. L 9 KR 680/07) entschieden.

Klagefall

Eine im Jahr 1976 geborene Versicherte schloss im Jahr 1992 die Realschule mit der Mittleren Reife ab. Danach ließ sie sich drei Jahre zur Bankkauffrau ausbilden und war anschließend noch bis einschließlich 2001 in diesem Beruf tätig ...

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Richterspruch

Eine Familienversicherung ist bei hauptberuflicher Selbstständigkeit ausgeschlossen

Eine Voraussetzung für eine kostenfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass der Familienangehörige keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt.

In einem Klageverfahren musste das Sozialgericht Düsseldorf entscheiden, ob die Entscheidung der Krankenkasse korrekt ist, für eine Betreiberin einer Änderungsschneiderei den Anspruch auf eine ...

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Beitragsrückstände

Kassenrückkehrer verursachen hohe Beitragsrückstände

Unter zurückgekehrten Mitgliedern und freiwillig Versicherten sind immer häufiger Beitragszahler anzutreffen, bei denen Beitragsrückstände aufgelaufen sind.

Als Bemessungszeitraum zur Feststellung der bestehenden Beitragsrückstände bei diesen Mitgliedern wurde der 01.04.2007 bis zum 30.04.2008 gewählt. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen stellten allein bei zurückgekehrten Mitgliedern einen Rückstand in ...

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Kein Verzicht Krankenversicherungsschutz

Auf gesetzliche Krankenversicherung kann nicht verzichtet werden

„Versicherungsschutz für jeden.“ Unter diesem Aspekt wurde mit der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) die Versicherungspflicht für bisher nicht Versicherte ab dem 01.04.2007 in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, auf die freiwillig nicht verzichtet werden kann. Dadurch kann auch eine mögliche Beitragspflicht nicht umgangen werden. Das ...

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Sonderbeitrag

Sonderbeitrag in der GKV auch für Rentner rechtmäßig

Im Juli 2005 wurde ein Sonderbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Rentenberatung-aktuell.de berichtet hierüber – s. Sonderbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent müssen die Versicherten selbst aufbringen. Im Gegenzug zur Einführung des Sonderbeitrages verpflichtete der Gesetzgeber die Krankenkassen, den allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte zu ...

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Liste

Bundesversicherungsamt veröffentlicht Liste der Krankheiten für Morbi-RSA

Der Gesundheitsfonds soll – so eine aktuelle Aussage der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt – pünktlich zum 01.01.2009 in Kraft treten. Mit dem Gesundheitsfonds wird für die Gesetzliche Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz gelten. Alle Beiträge, die für die gesetzlichen Krankenkassen bestimmt sind, werden in den Gesundheitsfonds eingezahlt und anschließend an die einzelnen Krankenkassen ...

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