Wahl

Der Spitzenverband hat am 21.05.2007 den Verwaltungsrat gewählt

Durch das GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz (WSG), das in weiten Teilen bereits zum 01.04.2007 in Kraft getreten ist, ist ein wichtiger Baustein der Abbau unnötiger Bürokratie im Gesundheitswesen. Der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen" wird die bestehenden Krankenkassenverbände ablösen. Gleichzeitig sollen damit die Verbandsstrukturen der Krankenkassen gestrafft werden. Dieser neue Spitzenverband hat sich am 21.05.2007 konstituiert und wird am 01.07.2008 die Arbeit aufnehmen.

Aufgaben des Verbandes

Aufgabe des Spitzenverbandes Bund wird es u. a. sein,

  • die Belange der Gesetzlichen Krankenversicherung zu vertreten und
  • Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu regeln,
  • die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen und
  • ab dem 01.01.2011 den Beitragseinzug für den neuen Gesundheitsfonds abzudecken.

Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitglieder des Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und für die Versicherten.

Weitere Zeitschiene

In den kommenden Wochen ist die Satzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu verabschieden und die Verwaltungsratsvorsitzenden und der hauptamtliche Vorstand, der aus maximal drei Personen bestehen darf, zu wählen.

Fazit

Durch die am 21.05.2007 stattgefundene Wahl, im Rahmen derer der Spitzenverband Bund der Krankenkassen den Verwaltungsrat wählte und die ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsrat berufen wurden, wurde ein Schritt zum neuen Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemacht.

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen gerichtlich zugelassene Rentenberater für Fragen zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetente Unterstützung und Hilfe bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

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