Zuzahlungen

Zuzahlungen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse

Grundsätzliches

Bei nahezu allen Leistungen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen bei den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Begründet werden die Zuzahlungen stets damit, dass die Eigenverantwortung der Versicherten erhöht und gestärkt werden soll.

Vom Grundsatz sind stets 10% der Kosten, die durch die Leistung entstehen, als Zuzahlung zu leisten, mindestens jedoch 5,00 €, maximal 10,00 €. Sind die Kosten der Leistung geringer als 5,00 €, gilt dieser Betrag als Zuzahlung.

Ausnahmen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind – mit Ausnahme bei Fahrkosten, Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung – von der Zuzahlungspflicht ausgenommen. Ebenfalls fallen keine Zuzahlungen bei Leistungen an, die aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigt werden.

Übersicht der einzelnen Zuzahlungen

Ärztliche Behandlung/Praxisgebühr (bis Dezember 2012)

10,00 € je Quartal bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Ausnahme: Ein Arzt wird mit einem Überweisungsschein kontaktiert

Ab Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr: s. Praxisgebühr wird abgeschafft

Ambulante Rehabilitationsmaßnahme

10,00 € je Behandlungstag

Arzneimittel/Medikamente:

10% des Abgabepreises, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €

Fahrkosten

10% der Kosten, mindestens 5,00 €, maximal 10,00 € je Fahrt (Ausnahme sind Fahrkosten zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)

Häusliche Krankenpflege

10% der Kosten, zuzüglich 10,00 € je Verordnung

Haushaltshilfe

10% der Kosten je Kalendertag, mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €

Hilfsmittel

10% des Abgabepreises, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €

Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind

(z. B. Stoma- und Inkontinenzartikel)

10% der Kosten, grds. maximal 10 € für den Monatsbedarf je Indikation.

Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen, u.s.w.)

10% der Kosten, zuzüglich 10,00 € je Verordnung

Krankenhausbehandlung/Anschlussheilbehandlung

10,00 € je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr

Soziotherapie

10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme

10,00 € je Kalendertag für die gesamte Dauer der Maßnahme

Fragen und Hilfe!

Bei allen Fragen zu den Zuzahlungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

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