Augen

Gemeinsamer Bundesausschuss prüft Bewertung

Am 16.04.2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz: G-BA) einen Auftrag angenommen werden, im Rahmen dessen geprüft wird, ob die optische Kohärenztomographie als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden kann. Aktuell handelt es sich um eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode, welche nicht im Rahmen der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung verordnungsfähig ist. Der Antrag wurde im März 2015 vom GKV-Spitzenverband gestellt.

Die optische Kohärenztomographie (OCT) dient der Diagnostik und Therapiesteuerung bei bestimmten Augenerkrankung. Speziell handelt es sich um die neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration (nAMD), auch als feuchte altersbedingte Makuladegeneration bekannt, und um das Makulaödem im Zusammenhang mit der Diabetischen Retinopathie – auch als Retinopathia diabetica bekannt – (DR). Als Makulaödem wird die Schwellung der Netzhaut im Bereich der Makula bezeichnet.

Bei der optischen Kohärenztomographie handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren, mit dem die Netzhautstrukturen im Auge beurteilt werden können. Flüssigkeitsansammlungen und Veränderungen der Netzhautdicke können damit gezeigt werden.

Nachweisbare Vorteile der OCT

Der G-BA nimmt nun eine Nutzenbewertung vor, mit der ermittelt wird, ob die optische Kohärenztomographie nachweisbare Vorteile für die Diagnostik und Therapiesteuerung bei den beschriebenen Krankheitsbildern (neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration und beim Makulaödem im Rahmen der Diabetischen Retinopathie) mit sich bringt. Große Bedeutung hat das Ergebnis für die betroffenen Patienten, da es sich um eine häufige und schwere Augenerkrankung handelt, die mit dieser Methode festgestellt werden kann.

Für die schweren Sehbehinderungen ist die altersbedingte Makuladegeneration die häufigste Ursache. In Deutschland sind zirka 4,5 Millionen Menschen von der AMD betroffen. Zehn bis 15 Prozent der Betroffenen leiden unter der neovaskulären Makuladegeneration. In mehr als 90 Prozent der Fälle führt diese zu einer schweren Sehbeeinträchtigung.

Etwa 30.000 Diabetiker sind in Deutschland aufgrund einer Diabetischen Retinopathie erblindet.

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