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Helmut Göpfert

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Organspende

Krankenkassen werden in die Pflicht genommen

Am 22.03.2012 beschäftigte sich der Deutsche Bundestag mit der Organspende. Hier ging es um die Frage, was getan werden muss, dass die Bürger in Deutschland sich mit dem – sicherlich schwierigen – Thema der Organspende beschäftigen. Auch wenn die Politik klarstellte, dass niemand zu einer Organspende gezwungen werden kann, soll mit einem Gesetzesvorhaben erreicht werden, dass sich zumindest jeder mit dem Thema auseinandersetzt und für sich eine Entscheidung trifft.

Hoffnung für etwa 12.000 Todkranke

Derzeit warten in Deutschland etwa 12.000 Todkranke auf ein Organ, mit dem ihr Leben gerettet werden kann. Die Bürger hingegen beschäftigen sich mit dem Thema allerdings zu wenig, da hier – wie es FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle auf den Punkt brachte – die Urangst der Menschen vor dem Tod berührt wird. Alle Parteien waren sich hier einig, dass hier die Bevölkerung sensibilisiert werden und eine entsprechende Information erfolgen muss, damit die schwerstkranken Patienten schneller zu einem Spendeorgan kommen können. Im Falle der Niere kann eine Lebendspende erfolgen. Bei allen anderen Organspenden, wie Herz, Bauchspeicheldrüse, Lunge oder Dünndarm muss beim Organspender der Hirntod vor dem endgültigen Herzstillstand eingetreten sein.

Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen werden gesetzlich dazu verpflichtet, anlässlich der Ausstellung der Gesundheitskarte oder dem Versand der Beitragsmitteilung einen Organspendeausweis zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Ausweis sollen sich die Bürger erklären, ob Sie als Organspender in Frage kommen können. Das Informationsmaterial bekommen alle Versicherten ab einem Alter von 16 Jahren. Wie Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärte, soll kein Zwang ausgeübt werde. Die Bürger haben die Möglichkeit, zwischen „Ja“, „Nein“, „Später“ oder „Ich erkläre mich gar nicht“ zu entscheiden. Der Versand der Organspendeausweise, die anschließend jeweils im Zwei-Jahres-Turnus vorgesehen ist, ist für Sommer 2012 geplant. Die Erklärung zur Organspende soll auch auf der Gesundheitskarte aufgebracht und verändert werden können. Die technische Umsetzung erfolgt stufenweise.

Wenn jemand sich als Organspender bereit erklärt, schwingt immer die Angst mit, schneller als tot erklärt zu werden. Um dem entgegenzutreten, soll es ebenfalls gesetzliche Neuerungen geben. Insbesondere soll es in jeder Klinik einen Transplantationsbeauftragten geben. Dieser Transplantationsbeauftragte muss die Rechtslage kennen und die Angehörigen und das medizinische Personal beraten.

Eine Statistik untermauert die Notwendigkeit, dass sich die Bürger mit dem Thema Organspende intensiver auseinandersetzen müssen. In den Kliniken sterben Jahr für Jahr etwa 400.000 Menschen, jedoch nur 4.000 kommen als Organspender in Frage. Bei den restlichen Patienten scheitert eine Verpflanzung eines Organs an der fehlenden Einverständniserklärung. Auch die Angehörigen haben enorme Schwierigkeiten, stellvertretend für den Verstorbenen eine Entscheidung zu treffen.

Vorgesehene Leistungsverbesserungen

Gesetzlich soll es zu Neuregelungen kommen, wobei vorgesehen ist, dass die Organspender bei einer Lebendspende einen umfassenden Schutz und umfassende Leistung von den Sozialversicherungsträgern erhalten. Folgende Punkte werden dabei konkret vorgesehen:

  • Die Leistungen, welche der Organspender benötigt, werden ausschließlich durch die Krankenkasse des Organempfängers aufgebracht.
  • Der Verdienstausfall, den der Organspender erfährt, soll durch eine Krankengeldzahlung ersetzt werden. Hier soll das Krankengeld 100 Prozent des entfallenen Netto-Arbeitsentgelts ersetzen (das „normale“ Krankengeld, welches bei Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, beträgt 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, maximal 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts).
  • Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, auch das Arbeitsentgelt im Falle eines Ausfalls des Organspenders wie bei einer Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von sechs Wochen weiterzuzahlen. Das fortgezahlte Arbeitsentgelt soll dann von der (gesetzlichen oder privaten) Krankenkasse des Organempfängers dem Arbeitgeber wieder erstattet werden.
  • Der Organspender soll einen umfassenden Unfallversicherungsschutz erhalten. Erleidet der Lebendorganspender einen Gesundheitsschaden, der mit der Organspende ursächlich zusammenhängt, kommt hierfür die Gesetzliche Unfallversicherung auf.

Autor: Daniela Plankl

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