Krankenversicherungsfreiheit aufgrund hohen Einkommens

Arbeitnehmer sind grundsätzlich aufgrund Ihrer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Für die Gesetzliche Kranken- und Soziale Pflegeversicherung besteht jedoch die Besonderheit, dass höher verdienende Arbeitnehmer aufgrund hohen Einkommens versicherungsfrei sind. Das bedeutet, der Gesetzgeber überlässt den betroffenen Arbeitnehmern selbst, den eigenen Krankenversicherungsschutz zu regeln. Dieser kann dann über eine freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch über ein privates Krankenversicherungsunternehmen sichergestellt werden.

Überschreitet ein Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE), besteht grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

Bei den Jahresarbeitsentgeltgrenzen – wird auch „Versicherungspflichtgrenze“ bezeichnet – wird zwischen der allgemeinen und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschieden. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen werden jeweils zum Jahresbeginn der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst und entsprechend erhöht. Für das Kalenderjahr 2011 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.500,00 Euro, für das Kalenderjahr 2012 50.850,00 Euro.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für die Arbeitnehmer, die am Stichtag 31.12.2002 in vollem Umfang ihren Krankenversicherungsschutz über ein privates Krankenversicherungsunternehmen abgesichert haben, weil sie aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren. Näheres hierzu kann unter: Unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen nachgelesen werden. Für das Kalenderjahr 2011 beträgt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 44.550,00 Euro und für das Kalenderjahr 2012 45.900,00 Euro.

Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

Um Beurteilen zu können, ob ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, muss das regelmäßige jährliche Arbeitsentgelt berechnet und mit der geltenden Grenze verglichen werden. Hierzu muss das monatliche Arbeitsentgelt auf ein Jahr hochgerechnet, also mit 12 Monaten multipliziert werden. Sofern der Arbeitnehmer Einmalzahlungen erhält, die regelmäßig und mit hinreichender Sicherheit gewährt werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen. Dies ist beispielsweise bei der Gewährung von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgratifikationen der Fall, die aufgrund einer tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Regelung gewährt werden. Zuschläge, welche mit Rücksicht auf den Familienstand gewährt werden, bleiben bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts hingegen unberücksichtigt.

Mit folgender Formel wird das monatliche Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern ermittelt, die einen Stundenlohn erhalten:

Stundenlohn x individuelle wöchentliche Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate

Mehrarbeitsvergütungen bleiben bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts unberücksichtigt. Wird die Mehrarbeit jedoch pauschal abgegolten, gelten diese als regelmäßig und müssen berücksichtigt werden. Vertraglich zu gewährende Bereitschaftsvergütungen werden berücksichtigt, wenn diese regelmäßig anfallen und vertraglich vorgesehen sind.

Sofern ein Arbeitnehmer ein schwankendes Arbeitsentgelt, z. B. durch Zahlung von Provisionen, erhält, muss der Arbeitgeber das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt schätzen. Die Schätzung bleibt dann auch für die Vergangenheit bestehen, wenn sich diese im Nachhinein als nicht korrekt herausstellt.

Mögliche Fallkonstellationen

Die folgend zusammengestellten Fallkonstellationen zeigen, wann Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze eintreten kann.

Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze während des Kalenderjahres

Der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht endet erst mit dem Ende des Kalenderjahres, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschritten wird. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des neuen Kalenderjahres überschritten wird. In den Fällen, in denen Arbeitnehmer eine rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts erhalten, endet die Versicherungspflicht frühestens mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer ist schon seit Jahren mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 4.100 Euro beschäftigt. Ab dem 01.11.2011 erhält der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 4.300 Euro.

Folge:

Der Arbeitgeber hat ab November 2011 das jährliche Arbeitsentgelt zu ermitteln. Dies beträgt (4.300 Euro x 12 Monate =) 51.600 Euro. Da mit diesem Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Jahre 2011 und 2012 überschritten werden, endet die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht mit dem 31.12.2011.

Der Versicherte wird von dem Tatbestand, dass die Versicherungspflicht zum 31.12.2011 endet, informiert. Mit dieser Information wird dem Versicherten von der Krankenkasse auch mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz über eine freiwillige Krankenversicherung weitergeführt wird. Es besteht dann für den Versicherten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen den Austritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erklären.

Eine freiwillige Krankenversicherung ist allerdings nur möglich, wenn hierfür die Voraussetzungen gegeben sind. Hier muss insbesondere die erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monaten unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht, alternativ von 24 Monaten in den letzten fünf Jahren erfüllt sein. Näheres kann unter: Freiwillige Krankenversicherung nachgelesen werden.

Aufnahme einer Beschäftigung

Wird von einem Beschäftigten eine neue Beschäftigung aufgenommen, dann ist dieser – sofern mit dem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird – sofort krankenversicherungsfrei. Seit dem Jahr 2011 ist in diesem Zusammenhang nicht mehr die Frage zu klären, ob bereits in der Vergangenheit die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer nimmt am 01.02.2012 eine neue Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 4.500 Euro auf. Zuvor war er mehrere Jahre bei einem anderen Arbeitgeber mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 3.600 Euro beschäftigt und daher kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

Folge:

Ab dem 01.02.2012 beträgt das jährliche Arbeitsentgelt (4.500 Euro x 12 Monate =) 54.000 Euro. Damit wird die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten. Der Beschäftigte ist damit sofort ab dem 01.02.2012 kranken- und pflegeversicherungsfrei.

Eintritt von Krankenversicherungspflicht

Wird das Arbeitsentgelt reduziert oder zum Jahreswechsel die Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben, sodass das regelmäßige Arbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, endet sofort die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Die Versicherungsfreiheit endet also nicht erst zum Ende des Kalenderjahres, wie dies in umgekehrter Richtung der Fall ist, wenn die Grenze überschritten wird. Allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur vorübergehend unterschritten (durch eine stufenweise Wiedereingliederung, Kurzarbeit oder Beschäftigungssicherungsvereinbarung), hat dies keine Auswirkungen auf die bestehende Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit.

Weitere Artikel zum Thema:
Weitere Artikel

Rentenberatung

Rentenbeginn

Beginn von Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung Besteht ein Anspruch auf eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung, muss seitens des Rentenversicherungsträgers geprüft...

Rentenberatung

weiterlesen

Arbeitsmarktrente

Arbeitsmarktrente, die besondere volle Erwerbsminderungsrente Die Arbeitsmarktrente ist eine besondere Rente, welche von der Gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsminderung...

Rentenberatung

weiterlesen

Reisekosten (GRV)

Fahrkosten/Transportkosten von der Gesetzlichen Rentenversicherung Nimmt ein Versicherter zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eine medizinische Rehabilitationsbehandlung oder eine Leistung...

Rentenberatung

weiterlesen
100%
-
+
1
Show options

Rentenberater

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind für ihre Kunden da Vor mehr als einem halben Jahrhundert hat sich der Berufsstand des Rentenberaters gegründet...

Rentenberater

weiterlesen

Berufsstand und Tätigkeitsprofil eines Rentenberater

Der Berufsstand des Rentenberaters Der Berufsstand des Rentenberaters etablierte sich in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts und somit erst...

Rentenberater

weiterlesen

Der Rentenberater

Der Rentenberater Rentenberater sind seit ungefähr 50 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Rechtspflege. Das Amts- bzw. Landgericht prüft vor Zulassung...

Rentenberater

weiterlesen
100%
-
+
1
Show options

Rentenversicherung

Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Logopäden

Versicherungspflicht kann ab 01.04.2012 bestehen In der Gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen auch Selbstständige teilweise der Versicherungspflicht. So werden nach § 2...

Rentenversicherung

weiterlesen

Seniorenstudium keine Anrechnungszeit

Seniorenstudium wird nicht als rentenrechtliche Anrechnungszeit gewertet Bei der Berechnung einer Rente werden in erster Linie die Beitragszeiten gewertet. Das...

Rentenversicherung

weiterlesen

Jahresmeldungen 2011 prüfen

Jahresmeldung für Rentenkonto wichtig! Spätestens bis zum 30.04.2012 müssen die Arbeitgeber die Jahresmeldung für das Jahr 2011 abgeben. Die Meldung...

Rentenversicherung

weiterlesen

Handwerker-Pflichtversicherung soll abgeschafft werden

Bald keine Rentenversicherungspflicht selbstständiger Handwerker mehr Selbstständige Handwerker sind nach der aktuellen Gesetzeslage in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Konkret bedeutet...

Rentenversicherung

weiterlesen

Rentenerhöhung 2012

Kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2012 Die mehr als 20 Millionen Rentenbezieher dürfen sich auf eine kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2012 freuen. Die...

Rentenversicherung

weiterlesen

Krankenversicherung

Keine Spitzenmedizin um jeden Preis

Keine Kostenübernahme spezieller Krebsdiagnostik im Ausland Die Gesetzliche Krankenversicherung muss nicht für die Diagnostik und Krankenbehandlung aufkommen, die der Spitzenmedizin...

Krankenversicherung

weiterlesen

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtliche Auswirkung des freiwilligen Wehrdienstes Zum 01.07.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Zeitgleich wurde die bis dahin bestehende Wehrpflicht ausgesetzt. Der...

Krankenversicherung

weiterlesen

Fettabsaugung nicht auf Kassenkosten

Liposuktion darf Krankenkasse nicht übernehmen Bei einer Fettabsaugung, einer sogenannten Liposuktion, handelt es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode....

Krankenversicherung

weiterlesen

Nationaler Krebsplan macht Fortschritte

Bekämpfung der Krankheit Krebs Mit über 218.000 Todesfällen pro Jahr ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jahr für Jahr...

Krankenversicherung

weiterlesen

Arbeitsunfähig auch bei Besuch des Fitnessstudios

Landesarbeitsgericht Köln vom 02.11.2011, S 9 SA 1581/10 Arbeitnehmer haben im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch für...

Krankenversicherung

weiterlesen

Pflegeversicherung

Eckpunkte Pflegereform 2013

Geplante Verbesserungen Pflegeleistungen 2013 Bereits im November 2011 wurde beschlossen, dass der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung für die Zeit ab...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Altersgerechtes Wohnen, Umbaumaßnahmen finanzieren

Als Senior kommt garantiert irgendwann jeder an den Punkt, an dem man seine Wohnung oder sein Haus nicht mehr wie...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Beitragssatz Pflegeversicherung 2012

News image

Beitragssatz Soziale Pflegeversicherung bleibt 2012 stabil Bereits seit dem 01.07.2008 liegt der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung bei 1,95 Prozentpunkten....

Pflegeversicherung

weiterlesen

Familienpflegezeit

Flexible Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz ab 2012 Schon seit Juli 2008 haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich für die Pflege von...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Rentenversicherungspflicht Pflegepersonen 2012

Beitragszahlungen erhöhen sich nur in alten Bundesländern Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegen, können in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Unfallversicherung

Entfernung gefährdender Gegenstand von Autobahn ist unfallversichert

Bundessozialgericht vom 27.03.2012, Az. B 2 U 7/11 R Unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz stehen nicht nur Arbeitnehmer während ihrer beruflichen...

Unfallversicherung

weiterlesen

Beinahe-Unfall kann Arbeitsunfall sein

Beinahe-Unfall kann grundsätzlich gesetzlicher Arbeitsunfall sein In seinen Urteilen vom 29.11.2011 (Az. B 2 U 10/11 R und B 2...

Unfallversicherung

weiterlesen

Pause war ohne gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Urteil Bayerisches Landessozialgericht vom 25.10.2011, Az. L 3 U 52/11 Mit Urteil vom 25.10.2011 entschied das Bayerische Landessozialgericht über die...

Unfallversicherung

weiterlesen

Mord ist kein Arbeitsunfall

Landessozialgericht verneint Anspruch auf Witwenrente Wird jemand bei einer betriebsbedingten Autofahrt ermordet und steht der Tod nicht im Zusammenhang mit...

Unfallversicherung

weiterlesen

Kein UV-Schutz für geringfügige Hilfeleistungen

Urteil Hessisches Landessozialgericht vom 28.06.2011, Az. L 3 U 134/09 Beschäftigte sind während ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Ereignet sich...

Unfallversicherung

weiterlesen