Pflegegeld nur dann, wenn Pflege gesichert ist

Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 17.12.2009 über eine Klage einer Versicherten, deren Pflegekasse den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung abgelehnt hatte. Das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen B 3 P 5/08 R gesprochen.

Als Tenor des Urteils kann festgehalten werden, dass ein Anspruch auf Pflegegeld nur dann besteht, wenn die Pflegeleistungen – Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung – im erforderlichen Umfang selbst sichergestellt werden. Selbst dann, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, die erforderliche Pflege jedoch nur unzureichend oder gar nicht erbracht wird, ist ein Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen.

Abgelehnte Pflegeleistungen

In dem sozialgerichtlichen Klagefall wollte eine Klägerin, die im Jahr 1923 geboren wurde, Pflegeleistungen gerichtlich durchsetzen. Die Klägerin war früher Beamtin und hat aus diesem Grund einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent des Versicherungsschutzes werden über eine private Versicherungsgesellschaft abgesichert.

Nachdem ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde, wurden diese von der privaten Versicherungsgesellschaft abgelehnt. Zuvor kamen zwei Gutachter der Medicproof GmbH zu dem Ergebnis, dass der Mindestwert der Grundpflege nicht erreicht wird, der für die Einstufung in die Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) erforderlich ist. Um in die Pflegestufe I eingestuft zu werden, ist ein grundpflegerischer Hilfebedarf von mehr als 45 Minuten – also mindestens 46 Minuten – täglich erforderlich. Die Medicproof GmbH begutachtet eine evtl. vorliegende Pflegebedürftigkeit analog dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der die Begutachtungen für die Gesetzliche/Soziale Pflegeversicherung durchführt.

Das Landessozialgericht – die zweite sozialgerichtliche Instanz – gab ein weiteres Gutachten in Auftrag. Im Rahmen dieser Begutachtung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe I vorliegen. So wurde mit Gutachten vom 18.05.2007 ausgeführt, dass ein grundpflegerischer Hilfebedarf von täglich 61 Minuten besteht. In dem Gutachten wurde ausgeführt, dass der Hilfebedarf aufgrund eines Sturzes am 12.08.2005 und aufgrund einer zunehmenden Sehschwäche zugenommen hatte. Die Beklagte hatte nochmals ein Gutachten erstellen lassen, welches ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass nun aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bzw. Zunahme des Hilfebedarfs die Voraussetzungen der Pflegestufe I vorliegen. Jedoch kam dieses Gutachten auch zu dem Ergebnis, dass die Pflege durch die Klägerin nicht ausreichend selbst sichergestellt wird. Daher bot die Pflegeversicherung an, die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst zu übernehmen. Damit erklärte sich die Klägerin nicht einverstanden und konkretisierte ihr Klagebegehren, dass die Pflegeleistungen in Form der Zahlung von Pflegegeld gewünscht werden.

Die Pflegeperson, die die Klägerin pflegte, war meist nicht täglich zur Pflege erschienen. Die Gutachter beschrieben, dass die Pflegeperson nur sporadisch anwesend war. Als die Pflegeperson sporadisch erschien, hatte sie sich weniger mit der Grundpflege, sondern in erster Linie mit der hauswirtschaftlichen Versorgung befasst. Daher konnte die Sicherstellung der Pflege, welche zur Zahlung von Pflegegeld erfüllt sein muss, nicht bestätigt werden.

Da die Klägerin die von den Gutachtern dargelegten Pflegedefizite bestreitete, musste das Bundessozialgericht letztendlich über das Begehren der Pflegebedürftigen entscheiden.

Urteil des Bundessozialgerichts

Da die Klägerin in die Pflegestufe I eingestuft wurde und mit einem Anteil von 30 Prozent privat versichert war, beträgt der grundsätzliche Leistungsanspruch (bis 30.06.2008 betrug das Pflegegeld 205,00 Euro monatlich) 30 Prozent des Pflegegeldes. Dies sind monatlich 61,50 Euro bzw. aufgrund einer Erhöhung der Leistungsbeträge ab 01.07.2008 64,50 Euro.

Ungeachtet dessen, dass die Klägerin die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe I erfüllt, kommt die Zahlung des Pflegegeldes nicht in Betracht.  Die Zahlung des Pflegegeldes kommt nur dann in Betracht, wenn ein Pflegebedürftiger durch geeignete Maßnahmen die benötigten Hilfeleistungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung selbst sicherstellt. Die Sicherstellung muss in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung und ohne Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen erfolgen.

Umfang der selbst sichergestellten Pflege

Das Bundessozialgericht führte in diesem Zusammenhang aus, dass der Umfang der Pflegetätigkeit sich nach der Pflegestufe richten muss. Dies bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger sich die Pflegeleistungen nicht nur in dem Umfang des möglichen Pflegegeldes beschaffen muss. In dem Fall der Klägerin wären dies nur Pflegeleistungen im Umfang von 61,50 bzw. 64,50 Euro.

Ein Pflegebedürftiger, der das Pflegegeld beanspruchen möchte, muss sich auch die über das Pflegegeld hinausgehende Pflege selbst beschaffen. Dies deshalb, weil die Pflegeversicherung nur eine Grundsicherung darstellt. Besteht ein über das gezahlte Pflegegeld hinausgehender Bedarf, muss dieser vom Pflegebedürftigen aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Das bedeutet, dass ein drohendes Defizit in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung bei Fehlen fremder Hilfe vom Pflegebedürftigen selbst vollständig und kontinuierlich ausgeglichen werden muss. Hierzu ist gegebenenfalls auch der Einsatz sonstiger Einkünfte bzw. des Vermögens einschließlich etwaiger Sozialhilfeleistungen erforderlich.

Die Klägerin konnte daher das Pflegegeld nicht zugesprochen werden. Auch die Begründung, dass das Pflegegeld nur relativ gering ist, genügt wegen der unzureichend erbrachten Pflege nicht.

Hinweis

Der Rechtsstreit wurde zwar aus verfahrensrechtlichen Gründen nochmals an das Landessozialgericht zurückgewiesen. Von Bedeutung sind in diesem Urteil jedoch die Ausführungen, wann eine Pflege als von einem Pflegebedürftigen sichergestellt gilt bzw. welche finanziellen Aufwendungen ein Pflegebedürftiger erbringen muss.

Um in die Pflegestufe I eingestuft zu werden, muss im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein täglicher Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten vorliegen. Auf die Grundpflege müssen hiervon mindestens 46 Minuten entfallen. Die Grundpflege, also die Pflege an der Person bzw. am Pflegebedürftigen – umfasst die Körperpflege, die Mobilität und die Ernährung.

Die Pflegekassen stellen die Pflegeleistungen grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Kosten für einen Sozialdienst/eine Pflegestation übernommen bzw. bezuschusst werden. Haben Pflegebedürftige allerdings ehrenamtliche Pflegepersonen, z. B. Angehörigen, Freunde, Nachbarn usw., die die Pflege übernehmen und sicherstellen können, erhält der Pflegebedürftige einen monatlichen Geldbetrag, dessen Höhe von der jeweiligen Pflegestufe (Pflegestufe I bis Pflegestufe III) abhängt.

Weitere Artikel zum Thema:
Weitere Artikel

Rentenberatung

Rentenbeginn

Beginn von Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung Besteht ein Anspruch auf eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung, muss seitens des Rentenversicherungsträgers geprüft...

Rentenberatung

weiterlesen

Arbeitsmarktrente

Arbeitsmarktrente, die besondere volle Erwerbsminderungsrente Die Arbeitsmarktrente ist eine besondere Rente, welche von der Gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsminderung...

Rentenberatung

weiterlesen

Reisekosten (GRV)

Fahrkosten/Transportkosten von der Gesetzlichen Rentenversicherung Nimmt ein Versicherter zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eine medizinische Rehabilitationsbehandlung oder eine Leistung...

Rentenberatung

weiterlesen
100%
-
+
1
Show options

Rentenberater

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind für ihre Kunden da Vor mehr als einem halben Jahrhundert hat sich der Berufsstand des Rentenberaters gegründet...

Rentenberater

weiterlesen

Berufsstand und Tätigkeitsprofil eines Rentenberater

Der Berufsstand des Rentenberaters Der Berufsstand des Rentenberaters etablierte sich in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts und somit erst...

Rentenberater

weiterlesen

Der Rentenberater

Der Rentenberater Rentenberater sind seit ungefähr 50 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Rechtspflege. Das Amts- bzw. Landgericht prüft vor Zulassung...

Rentenberater

weiterlesen
100%
-
+
1
Show options

Rentenversicherung

Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Logopäden

Versicherungspflicht kann ab 01.04.2012 bestehen In der Gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen auch Selbstständige teilweise der Versicherungspflicht. So werden nach § 2...

Rentenversicherung

weiterlesen

Seniorenstudium keine Anrechnungszeit

Seniorenstudium wird nicht als rentenrechtliche Anrechnungszeit gewertet Bei der Berechnung einer Rente werden in erster Linie die Beitragszeiten gewertet. Das...

Rentenversicherung

weiterlesen

Jahresmeldungen 2011 prüfen

Jahresmeldung für Rentenkonto wichtig! Spätestens bis zum 30.04.2012 müssen die Arbeitgeber die Jahresmeldung für das Jahr 2011 abgeben. Die Meldung...

Rentenversicherung

weiterlesen

Handwerker-Pflichtversicherung soll abgeschafft werden

Bald keine Rentenversicherungspflicht selbstständiger Handwerker mehr Selbstständige Handwerker sind nach der aktuellen Gesetzeslage in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Konkret bedeutet...

Rentenversicherung

weiterlesen

Rentenerhöhung 2012

Kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2012 Die mehr als 20 Millionen Rentenbezieher dürfen sich auf eine kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2012 freuen. Die...

Rentenversicherung

weiterlesen

Krankenversicherung

Keine Spitzenmedizin um jeden Preis

Keine Kostenübernahme spezieller Krebsdiagnostik im Ausland Die Gesetzliche Krankenversicherung muss nicht für die Diagnostik und Krankenbehandlung aufkommen, die der Spitzenmedizin...

Krankenversicherung

weiterlesen

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtliche Auswirkung des freiwilligen Wehrdienstes Zum 01.07.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Zeitgleich wurde die bis dahin bestehende Wehrpflicht ausgesetzt. Der...

Krankenversicherung

weiterlesen

Fettabsaugung nicht auf Kassenkosten

Liposuktion darf Krankenkasse nicht übernehmen Bei einer Fettabsaugung, einer sogenannten Liposuktion, handelt es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode....

Krankenversicherung

weiterlesen

Nationaler Krebsplan macht Fortschritte

Bekämpfung der Krankheit Krebs Mit über 218.000 Todesfällen pro Jahr ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jahr für Jahr...

Krankenversicherung

weiterlesen

Arbeitsunfähig auch bei Besuch des Fitnessstudios

Landesarbeitsgericht Köln vom 02.11.2011, S 9 SA 1581/10 Arbeitnehmer haben im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch für...

Krankenversicherung

weiterlesen

Pflegeversicherung

Eckpunkte Pflegereform 2013

Geplante Verbesserungen Pflegeleistungen 2013 Bereits im November 2011 wurde beschlossen, dass der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung für die Zeit ab...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Altersgerechtes Wohnen, Umbaumaßnahmen finanzieren

Als Senior kommt garantiert irgendwann jeder an den Punkt, an dem man seine Wohnung oder sein Haus nicht mehr wie...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Beitragssatz Pflegeversicherung 2012

News image

Beitragssatz Soziale Pflegeversicherung bleibt 2012 stabil Bereits seit dem 01.07.2008 liegt der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung bei 1,95 Prozentpunkten....

Pflegeversicherung

weiterlesen

Familienpflegezeit

Flexible Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz ab 2012 Schon seit Juli 2008 haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich für die Pflege von...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Rentenversicherungspflicht Pflegepersonen 2012

Beitragszahlungen erhöhen sich nur in alten Bundesländern Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegen, können in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Unfallversicherung

Entfernung gefährdender Gegenstand von Autobahn ist unfallversichert

Bundessozialgericht vom 27.03.2012, Az. B 2 U 7/11 R Unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz stehen nicht nur Arbeitnehmer während ihrer beruflichen...

Unfallversicherung

weiterlesen

Beinahe-Unfall kann Arbeitsunfall sein

Beinahe-Unfall kann grundsätzlich gesetzlicher Arbeitsunfall sein In seinen Urteilen vom 29.11.2011 (Az. B 2 U 10/11 R und B 2...

Unfallversicherung

weiterlesen

Pause war ohne gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Urteil Bayerisches Landessozialgericht vom 25.10.2011, Az. L 3 U 52/11 Mit Urteil vom 25.10.2011 entschied das Bayerische Landessozialgericht über die...

Unfallversicherung

weiterlesen

Mord ist kein Arbeitsunfall

Landessozialgericht verneint Anspruch auf Witwenrente Wird jemand bei einer betriebsbedingten Autofahrt ermordet und steht der Tod nicht im Zusammenhang mit...

Unfallversicherung

weiterlesen

Kein UV-Schutz für geringfügige Hilfeleistungen

Urteil Hessisches Landessozialgericht vom 28.06.2011, Az. L 3 U 134/09 Beschäftigte sind während ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Ereignet sich...

Unfallversicherung

weiterlesen