Beitragsseiten
Rentenversicherungspflicht Selbstständiger auf Antrag
Seite 2
Alle Seiten

Versicherungspflicht Selbstständiger auf Antrag

In der Gesetzlichen Rentenversicherung sind bestimmte, gesetzlich definierte Selbstständig Erwerbstätige versicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein – s. hierzu: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Selbstständig Tätige können allerdings auch, sofern keine Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes zustande kommt, die Versicherungspflicht auf Antrag herbeiführen. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn durch den Antrag auf die Rentenversicherungspflicht bestimmte Rentenansprüche (z. B. Erwerbsminderungsrente) aufrecht erhalten oder Vorversicherungszeiten, die eine Altersrente voraussetzt, erfüllt werden.

Im Gegensatz zu einer freiwilligen Beitragszahlung zur Rentenversicherung, kann eine einmal beantragte Rentenversicherungspflicht nicht ohne Weiteres wieder beendet werden, solange die selbstständige Tätigkeit weiter ausgeübt wird. Daher sollten sich Betroffene im Vorfeld genau über die Auswirkungen einer sogenannten Antragspflichtversicherung informieren und sich den Rat registrierter Rentenberater einholen.

Voraussetzungen für Versicherungspflicht

Eine Rentenversicherungspflicht zur Rentenversicherung kann von selbstständig Tätigen beantragt werden, wenn diese nicht bereits kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Den Antrag kann jeder Selbstständige stellen, der eine gewerbliche oder sonstige berufliche Tätigkeit mit dem Ziel ausübt, Einkommen zu erzielen. Dieses Einkommen kann aus einem Gewerbebetrieb, der Land- und Forstwirtschaft oder einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit erzielt werden.

Sofern für den selbstständig Tätigen bereits aufgrund einer anderen versicherungspflichtigen Beschäftigung Rentenversicherungspflicht besteht, ist die Antragspflichtversicherung nicht ausgeschlossen. Auch eine weitere selbstständige Erwerbstätigkeit, die nach anderen Rechtsvorschriften versicherungspflichtig ist, schließt die Möglichkeit einer Antragspflichtversicherung nicht aus.

Einen Antrag auf die Rentenversicherungspflicht können alle in Deutschland selbstständig Tätigen stellen und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Nicht nur vorübergehend

Um auf Antrag als selbstständig Erwerbstätiger rentenversicherungspflichtig zu werden, darf die selbstständige Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Als „nicht vorübergehend“ gilt eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung schon länger als zwei Monate andauert. Alternativ kann von einer nicht nur vorübergehenden Tätigkeit ausgegangen werden, wenn diese nach der Antragstellung nicht innerhalb der nächsten zwei Monate beendet werden soll.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die selbstständige Tätigkeit entgegen der ursprünglichen Annahme doch nur vorübergehend war, verbleibt es bei der Rentenversicherungspflicht, über die der Rentenversicherungsträger bereits einen Bescheid erlassen hat.

Nachweis der selbstständigen Tätigkeit

Eine selbstständige Tätigkeit kann durch unterschiedliche Unterlagen bzw. Dokumente nachgewiesen werden. Meist wird hierzu die Gewerbeerlaubnis, die Gewerbeanmeldung, der Gesellschaftsvertrag oder die Handelsregistereintragung verwendet. Sollte jedoch keine amtliche Melde- bzw. Erlaubnispflicht für die selbstständige Tätigkeit bestehen und können zugleich keine anderweitigen geeignete Dokumente und sonstigen urkundlichen Nachweise vorgelegt werden, sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Im Ausnahmefall ist in diesen Fällen eine persönliche Erklärung des Antragstellers ausreichend.

Antragsfrist

Die Versicherungspflicht kann nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes beantragt werden. Wird diese Antragsfrist versäumt, ist die Antragspflichtversicherung nicht mehr möglich.

Der Antrag auf die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit bzw. nach Ende der Versicherungspflicht, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften besteht, gestellt werden.

Sollte für selbstständig Tätige Versicherungsfreiheit bestehen, da die Tätigkeit als geringfügig eingestuft wird (Arbeitseinkommen regelmäßig nicht mehr als 400 Euro monatlich), muss dennoch ein Antrag gestellt werden, sofern die Rentenversicherungspflicht gewünscht wird. Nur dadurch wird vermieden, dass die Antragsfrist versäumt wird. Endet nämlich die Versicherungsfreiheit aufgrund der Geringfügigkeit der selbstständigen Tätigkeit, lebt die Rentenversicherungspflicht (wieder) auf.

Beispiel:

Ein Unternehmer, der nicht kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig ist, beginnt seine selbstständige Tätigkeit am 15.01.2010.

Die Frist, innerhalb der der Unternehmer die Rentenversicherungspflicht beantragen kann, beginnt am 16.01.2010 und endet am 15.01.2015.


 

Beginn, Ende, Unterbrechung der Versicherungspflicht

Beginn

Die Rentenversicherungspflicht auf Antrag beginnt mit dem Tag, der dem Tag des Antragseingangs beim Rentenversicherungsträger folgt. Frühestens beginnt die Versicherungspflicht jedoch an dem Tag, an dem die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.

Beispiel 1:

Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit am 15.01.2010. Antragstellung am 21.01.2010 beim Rentenversicherungsträger (Antragseingang).

Folge:

Da bei Antragseingang beim Rentenversicherungsträger die selbstständige Tätigkeit bereits ausgeübt wird, beginnt die Versicherungspflicht am Tag nach Antragseingang, also am 22.01.2010.

Beispiel 2:

Ein selbstständig Tätiger nimmt seine Tätigkeit am 11.01.2010 auf. Den Antrag auf die Rentenversicherungspflicht stellt er bereits am 04.01.2010. Der Antrag geht am 05.01.2010 beim Rentenversicherungsträger ein.

Folge:

Da der selbstständig Tätige den Antrag bereits gestellt hat, bevor er seine Tätigkeit tatsächlich aufgenommen hat, beginnt die Rentenversicherungspflicht erst mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, also am 11.01.2010.

Ende

Die Versicherungspflicht endet in der Rentenversicherung mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr vorliegen. In der Praxis endet die Rentenversicherungspflicht meist entweder mit dem Tag, an dem die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften Versicherungspflicht für dieselbe Tätigkeit eintritt.

Damit die Antragsrentenversicherungspflicht beendet wird, muss die selbstständige Tätigkeit tatsächlich aufgegeben werden. Dies kann grundsätzlich nicht bei einer nur kurzfristigen Aufgabe erfolgen, wenn danach die selbstständige Tätigkeit erneut aufgenommen wird. Als kurzfristige Unterbrechungen wird hier eine Zweimonatsgrenze angesehen. Das bedeutet, dass die Versicherungspflicht nicht endet, wenn die selbstständige Tätigkeit nur für eine Dauer bis zu zwei Monaten unterbrochen wird.

Wird die selbstständige Tätigkeit hingegen für mehr als zwei Monate unterbrochen, lebt die Rentenversicherungspflicht mit Aufnahme der Tätigkeit nicht wieder auf. Diese muss vielmehr erneut beantragt werden.

Unterbrechung

Wird die selbstständige Tätigkeit nur unterbrochen, wird auch die Rentenversicherungspflicht für diesen Zeitraum unterbrochen. Allerdings wird in diesem Zusammenhang vom Rentenversicherungsträger gefordert, dass der Betrieb komplett ruht.

Tritt hingegen Versicherungsfreiheit wegen der Geringfügigkeit der selbstständigen Tätigkeit ein, tritt die Versicherungspflicht dann wieder ein, wenn die Geringfügigkeit nicht mehr vorliegt. Geringfügig ist eine selbstständige Tätigkeit dann, wenn das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt.

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater stehen für alle Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung kompetent zur Verfügung und können für ein Beratungsgespräch kontaktiert werden. Die von den Versicherungsträgern unabhängigen Experten nehmen sich gerne Zeit für Ihr Anliegen und vertreten Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte).

Kontaktieren Sie hier die Rentenberatung Helmut Göpfert…

Weitere Artikel zum Thema:

Weitere Artikel

Rentenberatung

Rentenbeginn

Beginn von Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung Besteht ein Anspruch auf eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung, muss seitens des Rentenversicherungsträgers geprüft...

Rentenberatung

weiterlesen

Arbeitsmarktrente

Arbeitsmarktrente, die besondere volle Erwerbsminderungsrente Die Arbeitsmarktrente ist eine besondere Rente, welche von der Gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsminderung...

Rentenberatung

weiterlesen

Reisekosten (GRV)

Fahrkosten/Transportkosten von der Gesetzlichen Rentenversicherung Nimmt ein Versicherter zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eine medizinische Rehabilitationsbehandlung oder eine Leistung...

Rentenberatung

weiterlesen
100%
-
+
1
Show options

Rentenberater

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind für ihre Kunden da Vor mehr als einem halben Jahrhundert hat sich der Berufsstand des Rentenberaters gegründet...

Rentenberater

weiterlesen

Berufsstand und Tätigkeitsprofil eines Rentenberater

Der Berufsstand des Rentenberaters Der Berufsstand des Rentenberaters etablierte sich in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts und somit erst...

Rentenberater

weiterlesen

Der Rentenberater

Der Rentenberater Rentenberater sind seit ungefähr 50 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Rechtspflege. Das Amts- bzw. Landgericht prüft vor Zulassung...

Rentenberater

weiterlesen
100%
-
+
1
Show options

Rentenversicherung

Seniorenstudium keine Anrechnungszeit

Seniorenstudium wird nicht als rentenrechtliche Anrechnungszeit gewertet Bei der Berechnung einer Rente werden in erster Linie die Beitragszeiten gewertet. Das...

Rentenversicherung

weiterlesen

Jahresmeldungen 2011 prüfen

Jahresmeldung für Rentenkonto wichtig! Spätestens bis zum 30.04.2012 müssen die Arbeitgeber die Jahresmeldung für das Jahr 2011 abgeben. Die Meldung...

Rentenversicherung

weiterlesen

Handwerker-Pflichtversicherung soll abgeschafft werden

Bald keine Rentenversicherungspflicht selbstständiger Handwerker mehr Selbstständige Handwerker sind nach der aktuellen Gesetzeslage in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Konkret bedeutet...

Rentenversicherung

weiterlesen

Rentenerhöhung 2012

Kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2012 Die mehr als 20 Millionen Rentenbezieher dürfen sich auf eine kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2012 freuen. Die...

Rentenversicherung

weiterlesen

Rentenreformpaket weitestgehend geklärt

Rentenkonzept offenbar weitestgehend fertig Das Rentenreformpaket, mit dem CDU-Bundessozialministerin Ursula von der Leyen einige grundlegende Änderungen bei den gesetzlichen Renten...

Rentenversicherung

weiterlesen

Krankenversicherung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtliche Auswirkung des freiwilligen Wehrdienstes Zum 01.07.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Zeitgleich wurde die bis dahin bestehende Wehrpflicht ausgesetzt. Der...

Krankenversicherung

weiterlesen

Fettabsaugung nicht auf Kassenkosten

Liposuktion darf Krankenkasse nicht übernehmen Bei einer Fettabsaugung, einer sogenannten Liposuktion, handelt es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode....

Krankenversicherung

weiterlesen

Nationaler Krebsplan macht Fortschritte

Bekämpfung der Krankheit Krebs Mit über 218.000 Todesfällen pro Jahr ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jahr für Jahr...

Krankenversicherung

weiterlesen

Arbeitsunfähig auch bei Besuch des Fitnessstudios

Landesarbeitsgericht Köln vom 02.11.2011, S 9 SA 1581/10 Arbeitnehmer haben im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch für...

Krankenversicherung

weiterlesen

Neue ärztliche Notdienstnummer 116117

Ärztlicher Bereitschaftsdienst hat ab 16.04.2012 neue Telefonnummer Mit einer neuen und bundesweit einheitlichen Telefonnummer ist ab dem 16.04.2012 der ärztliche...

Krankenversicherung

weiterlesen

Pflegeversicherung

Eckpunkte Pflegereform 2013

Geplante Verbesserungen Pflegeleistungen 2013 Bereits im November 2011 wurde beschlossen, dass der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung für die Zeit ab...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Altersgerechtes Wohnen, Umbaumaßnahmen finanzieren

Als Senior kommt garantiert irgendwann jeder an den Punkt, an dem man seine Wohnung oder sein Haus nicht mehr wie...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Beitragssatz Pflegeversicherung 2012

News image

Beitragssatz Soziale Pflegeversicherung bleibt 2012 stabil Bereits seit dem 01.07.2008 liegt der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung bei 1,95 Prozentpunkten....

Pflegeversicherung

weiterlesen

Familienpflegezeit

Flexible Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz ab 2012 Schon seit Juli 2008 haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich für die Pflege von...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Rentenversicherungspflicht Pflegepersonen 2012

Beitragszahlungen erhöhen sich nur in alten Bundesländern Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegen, können in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig...

Pflegeversicherung

weiterlesen

Unfallversicherung

Entfernung gefährdender Gegenstand von Autobahn ist unfallversichert

Bundessozialgericht vom 27.03.2012, Az. B 2 U 7/11 R Unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz stehen nicht nur Arbeitnehmer während ihrer beruflichen...

Unfallversicherung

weiterlesen

Beinahe-Unfall kann Arbeitsunfall sein

Beinahe-Unfall kann grundsätzlich gesetzlicher Arbeitsunfall sein In seinen Urteilen vom 29.11.2011 (Az. B 2 U 10/11 R und B 2...

Unfallversicherung

weiterlesen

Pause war ohne gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Urteil Bayerisches Landessozialgericht vom 25.10.2011, Az. L 3 U 52/11 Mit Urteil vom 25.10.2011 entschied das Bayerische Landessozialgericht über die...

Unfallversicherung

weiterlesen

Mord ist kein Arbeitsunfall

Landessozialgericht verneint Anspruch auf Witwenrente Wird jemand bei einer betriebsbedingten Autofahrt ermordet und steht der Tod nicht im Zusammenhang mit...

Unfallversicherung

weiterlesen

Kein UV-Schutz für geringfügige Hilfeleistungen

Urteil Hessisches Landessozialgericht vom 28.06.2011, Az. L 3 U 134/09 Beschäftigte sind während ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Ereignet sich...

Unfallversicherung

weiterlesen