Hinweis

Am 07.07.2010 hat die Bundesregierung die Eckpunkte beschlossen, die zum 01.01.2011 im Rahmen der Gesundheitsreform umgesetzt werden soll. Diese können unter: Gesundheitsreform 2011 nachgelesen werden.


Neue Regierung plant umfassende Änderungen

Der Koalitionsvertrag und die neu gewählte schwarz-gelbe Bundesregierung stehen. Insgesamt befassen sich neun Seiten des 124 Seiten umfassenden Koalitionsvertrages mit dem Thema Gesundheit und enthalten Eckpunkte, wie das Gesundheitssystem in der kommenden Legislaturperiode umgestaltet werden soll. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die neue Regierung tiefgreifende Änderungen im Gesundheitssystem plant und eine radikale Gesundheitsreform im Jahr 2011 durchsetzen will.

2010 ohne große Änderungen

Im kommenden Jahr möchte die Regierung vorerst noch keine Änderungen im bestehenden Gesundheitssystem umsetzen. So wird im Jahr 2010 weiterhin am derzeitigen Gesundheitsfonds festgehalten. Das berechnete Defizit im Gesundheitssystem (s. auch: Finanzloch bei Krankenkassen) soll durch Steuerzuschüsse in der Größenordnung von rund vier Milliarden Euro gestopft werden. Weitere 3,5 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen einholen.

Zusatzbeiträge müssen von einer Krankenkasse dann erhoben werden, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichend sind. Die Zusatzbeiträge dürfen maximal ein Prozent der Brutto-Einnahmen betragen. Auch daran soll sich im nächsten Jahr nichts ändern, auch wenn im Rahmen der Koalitionsgespräche angedacht war, dass die Kassen Zusatzbeiträge bis zu zwei Prozent erheben dürfen.

Der derzeitige allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozentpunkten wird auch im neuen Jahr gelten. An diesem Beitragssatz von 14,9 Prozent beteiligt sich der Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger mit 7,0 Prozent.

Die neue Regierung sieht den Weg in die Einheitskasse als falschen Weg, um die Herausforderungen im Gesundheitswesen in Zukunft zu bewältigen. Ebenso soll es kein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem geben.

Änderungen im Jahr 2011

Im Koalitionsvertrag wurde kein genaues Datum festgelegt, ab wann die geplante Gesundheitsreform in Kraft treten soll. Einigkeit erzielte man dahingehend, dass die Umsetzung im Jahr 2011 erfolgen soll. Eine Regierungskommission wird damit beauftragt, die Einzelheiten der großen Gesundheitsreform auszuarbeiten. Daher beschränkten sich die Verantwortlichen vorerst auf Eckpunkte, die jedoch weiter präzisiert werden müssen.

Folgende Eckpunkte wurden durch Schwarz-Gelb festgeschrieben:

Einfrieren des Arbeitgeberanteils

Ab dem Jahr 2011 soll der Arbeitgeberanteil bei 7,0 Prozentpunkten „eingefroren“ werden. Das bedeutet, dass künftige Beitragssatzerhöhungen stets zu Lasten der Versicherten gehen. Damit wird sich die gesetzliche Krankenversicherung von ihrer solidarischen Finanzierung verabschieden. Ziel dieser Regelung ist es, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen von den Lohnnebenkosten zu entkoppeln.

Die Krankenkassen sollen wieder mehr Beitragsautonomie erhalten. Dies soll dadurch geschehen, dass die Kassen eine beitragsunabhängige Arbeitnehmerpauschale verlangen müssen. Ein sozialer Ausgleich zwischen armen und reichen Krankenkassenmitgliedern soll dann über das Steuersystem gesteuert werden, in dem dann sämtliche Einnahmen berücksichtigt werden.

Ob es auch in Zukunft bei der kostenlosen Familienversicherung bleibt, ist derzeit noch unklar und wurde auch nicht im Koalitionsvertrag geregelt.

Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung (PKV), wie sie heute besteht, soll auch in Zukunft sowohl als Vollversicherung als auch als Zusatzversicherung erhalten bleiben. Allerdings wird es künftig eine klarere Abgrenzung der Zusatztarife der Privaten Krankenversicherung von den Wahltarifen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben.

Der Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung soll künftig wieder dann möglich sein, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze einmal überschritten wird. Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform, die in weiten Teilen zum 01.04.2007 in Kraft trat, wurde der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Ein Wechsel ist derzeit nur dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer drei Jahre in Folge die Jahresarbeitsentgeltgrenze mit seinem Arbeitsentgelt überschreitet.

Praxisgebühr

Aktuell beträgt die Praxisgebühr 10,00 Euro pro Quartal. Nach Ansicht der neuen Regierung hat die Praxisgebühr in der Vergangenheit nicht die Steuerungswirkung erreicht, die man sich mit der Einführung erhofft hatte. Im Koalitionsvertrag wird beschrieben, dass die Praxisgebühr in ein „unbürokratisches Erhebungsverfahren“ überführt werden soll. Das bedeutet, dass die Gebühr bei jedem Arztbesuch fällig wird. Dafür soll die neue „Eintrittsgebühr“ beim Arzt auf einen einstelligen Eurobetrag reduziert werden. Im Rahmen der Koalitionsgespräche war ein Betrag von 5,00 Euro im Gespräch.

Elektronische Gesundheitskarte

Die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird vorerst aufgeschoben. Hier möchte die neue Bundesregierung eine umfassende Bestandsaufnahme anstreben und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.

Apotheken und Arzneimittel

Die so genannten „Pick-up-Stellen“ für die Ausgabe von Arzneimitteln möchte die neue Bundesregierung wieder verbieten. Die Pick-up-Stellen gibt es beispielsweise in Drogeriemärkten, in denen Arzneimittel nach Abgabe des Rezeptes ausgegeben werden (s. hierzu auch: Vertrieb von Arzneimitteln durch Drogeriemärkte). Damit sollen „Auswüchse“ beim Versandhandel vermieden werden. Beim bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot für Apotheken soll es keine Änderungen geben.

Künftig sollen bei Arzneimitteln die Kosten-Nutzen-Bewertungen zu eindeutigen und praktikablen Bewertungen führen.

Patientenschutzgesetz

Ein Patientenschutzgesetz soll eingeführt werden, welches Versicherte in die Lage versetzt, gegenüber den Leistungserbringern und Krankenkassen ihre Rechte möglichst selbstständig durchzusetzen.

Selbstverwaltung der Krankenkassen

Die Selbstverwaltung aller Krankenkassen soll in Zukunft stets aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern bestehen. Dies ist aktuell nur bei den so genannten RVO-Kassen (AOK, IKK, BKK) der Fall. Die Ersatzkassen hatten aufgrund ihrer Historie lediglich Versichertenvertreter. Daher müssen nach den derzeitigen Planungen bei den Ersatzkassen, wie Barmer, DAK, GEK usw., Arbeitgebervertreter in die Selbstverwaltung gewählt werden.

Der Aufgabenbereich des Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll sich nach den Vorstellungen von Schwarz-Gelb auf die Bereiche konzentrieren, die von den Krankenkassen einheitlich und gemeinsam durchgeführt werden müssen.

Honorarreform Ärztehonorar

Bezüglich des Ärztehonorars soll es eine Honorarreform geben, die die Vergütung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft vorsieht. Die Honorarreform wird für Ärzte und Zahnärzte angestrebt. Den vorherzusehenden Ärztemangel will die neue Bundesregierung dahingehend vermeiden, indem der Medizinernachwuchs bereits in der Ausbildung gefördert wird und Mobilitätshilfen und Anreize für die Niederlassung in unterversorgten Regionen gegeben werden.

Die Struktur der derzeitigen ambulanten Versorgung soll erhalten bleiben. Allerdings sind Einschränkungen bei den Medizinischen Versorgungszentren, kurz: MVZ geplant.

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