Posted in Rentenberatung News - Sozialversicherungsbegriffe
Pflegegeld für die ehrenamtliche Pflege
Pflegegeld ist eine Geldleistung, die die Pflegekasse an Pflegebedürftige zahlt, die sich die Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen selbst organisieren bzw. selbst besorgen. Entsprechend der Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft wurde, ist die Höhe des Pflegegeldes festgesetzt.
Anspruchsvoraussetzungen
Der Pflegebedürftige muss von der Pflegekasse in eine Pflegestufe (Pflegestufe I bis III) eingestuft worden sein. Sofern er dann noch auf die häusliche Pflegehilfe, also auf den Anspruch, dass eine Sozialstation die Pflege übernimmt, verzichtet und sich eine ehrenamtliche Pflegeperson der Pflege annimmt, wird Pflegegeld geleistet. Das Pflegegeld wird jeweils am Ende eines Kalendermonats für den folgenden Monat geleistet.
In der Praxis herrscht oft die Meinung, dass die Pflegeperson den Anspruch auf das Pflegegeld hat. Dies ist allerdings nicht korrekt. Der Pflegebedürftige selbst hat den Anspruch auf das Pflegegeld, mit dem dieser in die Lage versetzt werden soll, seine Pflegeperson für die aufopfernde Tätigkeit finanziell zu honorieren. So wird beispielsweise das Pflegegeld auch nicht mehrmals ausgezahlt, wenn mehrere Pflegepersonen sich die Pflege teilen. Der Pflegebedürftige muss das Pflegegeld entsprechend der Pflegeleistungen unter seinen Pflegepersonen aufteilen.
Höhe des Pflegegeldes
Die Höhe des Pflegegeldes beträgt monatlich bei der
- Pflegestufe I: 215,00 Euro
- Pflegestufe II: 420,00 Euro und bei der
- Pflegestufe III: 675,00 Euro.
Durch die letzte Pflegereform (Inkrafttreten: 01.07.2008) wurde bereits bestimmt, dass das Pflegegeld erhöht wird.
Danach beträgt das Pflegegeld in der Pflegestufe I für die Zeit ab 01.01.2010 225,00 Euro und für die Zeit ab 01.01.2012 235,00 Euro.
In der Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld für die Zeit ab 01.01.2010 430,00 Euro und für die Zeit ab 01.01.2012 440,00 Euro.
In der Pflegestufe III beträgt das Pflegegeld für die Zeit ab 01.01.2010 685,00 Euro und für die Zeit ab 01.01.2012 700,00 Euro.
Das Pflegegeld wird nicht nur dann ausgezahlt, wenn sich der Pflegebedürftige ausschließlich in seiner Wohnung/in seinem Haus befindet. Eine Zahlung kommt auch dann in Betracht, wenn der Pflegebedürftige in einer Altenwohnung oder in einem Altenheim lebt.
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