Gesundheitsfonds und einheitlicher Kassenbeitrag ab 2009 endgültig beschlossen

Den in der Geschichte erstmalig bundeseinheitlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung, den die Koalition bereits Anfang Oktober 2008 auf 15,5 Prozent festgelegt hatte, hat am 29.10.2008 nun endgültig das Bundeskabinett beschlossen. Damit wird der Gesundheitsfonds im Jahr 2009 eingeführt und der allgemeine Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen wird ab 2009 15,5 Prozent betragen. Eine Zustimmung des Bundestages ist nicht mehr erforderlich.

Derzeit beträgt der durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen 14,9 Prozent. Mit dem neu festgesetzten Beitragssatz müssen 92 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherung ab dem neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen. Mit der Erhöhung der Kassenbeiträge wird der Etat der Krankenkassen von aktuell 156 Milliarden Euro um 11 Milliarden Euro auf 167 Milliarden Euro steigen.

Gesundheitsministerin verteidigt Gesundheitsfonds erneut

Erneut hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gegen alle Kritik des Gesundheitsfonds und den bundeseinheitlichen Krankenkassensatz verteidigt. Insbesondere die Krankenkassen forderten einen noch höheren Beitragssatz, um die erwarteten Mehrausgaben im Jahr 2009 leisten zu können. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hatte letzte Woche bereits hochgerechnet, dass nächstes Jahr zu dem Beitragssatz von 15,5 Prozent sogar Zusatzbeiträge von durchschnittlich 4,30 Euro von den Kassen erhoben werden müssen.

Den Krankenkassen warf Ulla Schmidt Angst vor der Transparenz vor, die der Gesundheitsfonds bzw. der einheitliche Beitragssatz bringt. Die Gesundheitsministerin erklärte über die „Stuttgarter Nachrichten“, dass die Krankenkassenmanager nicht öffentlich erklären wollen, wenn das Geld nicht reichen sollte. Ihrer Ansicht nach reicht das zur Verfügung gestellte Geld, das über ein kompliziertes Berechnungsverfahren aus dem Gesundheitsfonds den Krankenkassen zugewiesen wird.

Allgemeiner Beitragssatz enthält Sonderbeitrag

Im allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent ist der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent bereits enthalten. Diesen Sonderbeitrag tragen die Versicherten alleine, während der verbleibende (größere) Teil des Beitragssatzes von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Rentenversicherungsträger und pflichtversicherten Rentner je zur Hälfte getragen wird. Das bedeutet, die Versicherten tragen von den 15,5 Prozent 8,2 Prozent, die Arbeitgeber/Rentenversicherungsträger 7,3 Prozent.

Hinweis:

Der ermäßigte Beitragssatz, der für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch gilt, beträgt ab dem Jahr 2009 – ebenfalls bundeseinheitlich – 14,9 Prozent.

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