14. Mai 2008
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Rentenberatung News -
Krankenversicherung
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Bundesversicherungsamt veröffentlich Liste der Krankheiten für Morbi-RSA
Der Gesundheitsfonds soll – so eine aktuelle Aussage der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt – pünktlich zum 01.01.2009 in Kraft treten. Mit dem Gesundheitsfonds wird für die Gesetzliche Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz gelten. Alle Beiträge, die für die gesetzlichen Krankenkassen bestimmt sind, werden in den Gesundheitsfonds eingezahlt und anschließend an die einzelnen Krankenkassen verteilt
Morbi-RSA
Die Zuweisung der Gelder orientiert sich jedoch auch an der Versichertenstruktur der einzelnen Krankenkassen. Ein sogenannter „morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich“ (kurz: Morbi-RSA) lässt den Krankenkassen anteilmäßig mehr Geld zukommen, die Kunden mit hohen Behandlungs- und Therapiekosten versichern. Hierzu hat das Bundesversicherungsamt eine Liste von 80 Krankheiten ausgearbeitet, das den betroffenen Krankenkassen höhere finanzielle Zuweisungen zukommen lässt.
Die Liste der 80 Krankheiten, die am 13.05.2008 veröffentlicht wurde, löst jedoch – nicht zuletzt wegen der enormen finanziellen Tragweite für das gesamte GKV-System – heftige Diskussionen aus.
Umstrittene Liste
Die Liste ist zwischen dem Bundesversicherungsamt, den Wissenschaftlern und auch den Krankenkassen heftig umstritten. Der „Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“ ist bereits im März 2008 geschlossen zurückgetreten. Rentenberatung-aktuell.de berichtet hierüber – lesen Sie hierzu: Gesundheitsfonds und Rücktritt Wissenschaftlicher Beirat.
Prof. Dr. Wolfgang Greiner, ein Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats hatte auf dem Gesundheitskongress des Westens 2008 seine Gründe und die der weiteren fünf Mitglieder genannt. Letztendlich hat es Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Krankheitenliste mit dem Bundesversicherungsamt gegeben, die nicht ausgeräumt werden konnten. Als Beispiel nannte dieser, dass ein Dekubitus durch entsprechende Präventionsmaßnahmen meist vermieden werden kann. Erhält eine Krankenkasse nun für einen Versicherten mit Dekubitus eine höhere finanzielle Zuweisung, werden dadurch falsche Anreize für die Krankenkassen gesetzt.
In der am 13.03.2008 veröffentlichten Liste ist allerdings die Diagnose "Dekubitalgeschwüre" nicht mehr enthalten (s. Nr. 73)!
Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Herr Karl-Dieter Voß bringt ein ähnliches Beispiel. Derzeit unternehmen die Krankenkassen alles, um die Diabetes-Erkrankung so gut wie möglich zu behandeln – s. Disease-Management-Programme. Die Aufnahme der Diagnose „Diabetes mellitus“ ist konträr zum Präventionsgedanken. Dass Krankenkassen nun für Versicherte, die an der Zuckerkrankheit leiden, höhere finanzielle Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten sollen, kann nicht im Sinne der Prävention sein.
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