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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Regierung

Streit um Rentenerhöhung für das Jahr 2008 und 2009 beendet

Angefangen hat der Rentenstreit damit, dass die Rentenerhöhung im Jahr 2008 wieder sehr gering ausfallen sollte. Doch dann hat die Bundesregierung die derzeit ca. 20 Millionen Rentner nicht nochmals vom wirtschaftlichen Aufschwung ausschließen wollen und setzte kurzerhand den Riester-Faktor für das Jahr 2008 und 2009 aus. Das hat zur Folge, dass durch die Aussetzung des Faktors, der die Rentenerhöhung „dämpft“, eine Rentenerhöhung zum 01.07.2008 in Höhe von 1,1 Prozent den Rentnern zu Gute kommt.

Dass die stärkere Rentenerhöhung dann doch mehr kostet, als ursprünglich angenommen, hat man anscheinend erst im Nachhinein bemerkt – lesen Sie hierzu auch: Rentenerhöhung teurer als geplant.

Ausgesetzter Riester-Faktor wird nachgeholt

Der Riester-Faktor, der für das Jahr 2008 und 2009 ausgesetzt wird und damit eine stärkere Rentenerhöhung entstehen lässt, wird in den Folgejahren wieder nachgeholt. Das bedeutet, dass die Rentenerhöhungen ab dem Jahr 2010 dafür um so magerer ausfallen – die letztendlich zuviel gezahlten Renten müssen ja wieder eingespart werden. Den aktuellen Schätzungen zu Folge, kann im Jahr 2011 nur mit einer Rentenerhöhung von 0,3 Prozent, im Jahr 2012 von 0,7 Prozent gerechnet werden.

Streit in der Bundesregierung

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte zusätzlich geplant, die Rücklage der Rentenversicherungsträger von derzeit 1,5 Monatsausgaben auf 2,5 Monatsausgaben aufzustocken. Das hätte die Auswirkung gehabt, dass der Beitragssatz von aktuell 19,9 Prozent in absehbarer Zeit nicht hätte gesenkt werden können. Insbesondere Wirtschaftminister Michael Glos hatte auf eine zügige Senkung des Beitragssatzes gedrungen. Er wollte – genau wie auch das Bundeskanzleramt – letztendlich die stärkere Rentenerhöhung nicht auf die Beitragszahler, also die arbeitende Bevölkerung, abwälzen.

So hat man nun den Rentenstreit beigelegt und sich darauf geeinigt, dass die Rücklage nicht auf 2,5 Monatsausgaben aufgestockt wird. Der Beitragssatz soll zudem ab dem Jahr 2012 auf 19,5 Prozent und ab dem Jahr 2013 auf 19,1 Prozent gesenkt werden.

Rund zwei Milliarden Euro entstehen durch das aktuelle Rentenpaket im Jahr 2011 dem Bund an Mehrkosten, wovon die Hälfte das Bundesarbeitsministerium tragen muss.

Beratung durch Rentenberater

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Diese – von den Versicherungsträgern unabhängigen Spezialisten – beraten ihre Mandanten kompetent. Rentenberater und Prozessagenten führen darüber hinaus auch Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche ihrer Mandanten durch.

Fragen Sie die Rentenberater Helmut Göpfert oder Marcus Kleinlein.

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