Debatte im Bundestag über Gesundheitsfonds am 18.01.2008

Der Gesundheitsfonds wird zum 01.01.2009 eingeführt und bereits jetzt wird schon heftig darüber diskutiert und debattiert. So war der Gesundheitsfonds auch ein Tagesordnungspunkt im Bundestag am 18.01.2008, der auf Veranlassung der FDP in einer Aktuellen Stunde aufgenommen wurde.

Während die Bundesgesundheitsministerin den Gesundheitsfonds verteidigt, gibt es aus der Opposition – und hier allen voran von FDP und Grüne – die Forderung, auf den Fonds komplett zu verzichten.

Nach Bundesgesundheitsministerin mehr Gerechtigkeit

Nach Meinung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wird durch den Gesundheitsfonds mehr Gerechtigkeit geschaffen. Da ab dem Jahr 2009 ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen gilt, werden auch alle den gleichen Anteil ihres Einkommens für die Krankenversicherung aufwenden müssen. Dies vor allem deshalb, weil jeder Versicherte auch den gleichen Leistungsanspruch hat.

Einzelne Krankenkassen könnten schließlich nichts dafür, wenn sie in wirtschaftlich schwächeren Regionen Versicherte haben oder auch relativ viele Kranke versichern. Daher werde der Gesundheitsfonds – so Ulla Schmidt – wie geplant ab dem 01.01.2009 eingeführt.

Etwaige Hochrechnungen und Spekulationen, die Krankenkassenbeiträge würden aufgrund des Fonds steigen, wies die Ministerin zurück. So würden die Kassenbeiträge mit oder ohne Gesundheitsfonds gleichermaßen steigen. Denn die Kosten erhöhen sich durch die steigende Lebenserwartung der Menschen und nicht durch einen Fonds.

Vier Bedingungen sind noch zu klären

Auch die CDU und CSU stellen sich hinter den Gesundheitsfonds und halten an einer planmäßigen Einführung fest. Jedoch werden noch Punkte angesprochen, die zu klären sind. Das ist

  • der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen nach Krankheiten,
  • der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen in reichen und armen Bundesländern,
  • die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen und
  • die Neuregelung der Ärztehonorare.

Ob sich CDU und CSU mit diesen Punkten nicht zuletzt doch gegen den Gesundheitsfonds stäuben, bleibt abzuwarten. Schließlich kann die gemeinsame Gesundheitsreform, die mit der Koalitionspartnerin SPD Anfang 2007 beschlossen wurde, nicht offensiv kritisiert werden. Wird der öffentliche Druck wegen des Gesundheitsfonds zu groß, können sich CDU und CSU immer noch damit verteidigen, dass man vier Bedingungen gestellt hat, die noch zu klären sind.

Weitere Steuermittel für Krankenkassen

Eine Herausforderung, für die bisher noch keiner eine richtige Lösung findet, besteht auch hinsichtlich fehlender Rücklagen einiger Krankenkassen, die Mitarbeiter in einem beamtenähnlichen Dienstverhältnis finanzieren müssen. So sollen alleine bei den AOKn Pensionsverpflichtungen in Höhe von 8,1 Milliarden Euro bestehen. Wie dieser Finanzbedarf in Zeiten des Gesundheitsfonds angesichts zu geringer Rücklagen gedeckt werden soll, ist ein Streitpunkt zwischen Bund, Ländern und Krankenkassen.

Ulla Schmidt denkt derzeit über weitere zusätzliche Steuermittel nach, die den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden sollen, um somit Beitragssteigerungen zu vermeiden bzw. geringer zu halten.

FDP kontert

Und genau in dem Punkt, was die Finanzierung des Gesundheitsfonds angeht, kontert die FDP. Die von Ulla Schmidt „ins Spiel“ gebrachte Finanzspritze für die Krankenkassen kritisierte die FDP als „dreisten Griff in die Taschen der Steuerzahler“. Laut dem Gesundheitsexperten der FDP Daniel Bahr wird mit dem Gesundheitsfonds das Gesundheitswesen nur „instabil und unsicher und Deutschland immer kränker“.

Fazit

Bis zur Einführung des Gesundheitsfonds sind noch einige Fragen zu klären. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Politik weiterhin zu dem Gesundheitsfonds positioniert, der ab dem Jahr 2009 einen einheitlichen Beitragssatz – genau wie in der Gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – vorsieht.

Kommt eine Krankenkasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geldern nicht aus, muss sie einen zusätzlichen Beitrag erheben. Ist jedoch ein Finanzüberschuss aus den zugewiesenen Geldern bei einer Krankenkasse vorhanden, kann diese das nicht benötigte Geld wieder in Form von Prämien an ihre Versicherten auszahlen.

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