Diskussionen um Altersarmut aufgrund von Riester-Renten

ARD-Magazin verunsichert Riester-Sparer

Ganz Deutschland diskutiert derzeit über eine mögliche Altersarmut, die durch Riester-Renten entstehen kann.

Die gesamte Verunsicherung in der Bevölkerung hat am vergangenen Donnerstag, 10.01.2008 das ARD-Magazin „Monitor“ ausgelöst. Hier wurde behauptet, dass die Riester-Rentenansprüche mit einem späteren Anspruch auf Grundsicherung verrechnet werden. In der Folge hat der Rentner nicht mehr Geld in der Tasche bzw. auf dem Konto. Vielmehr spart der Staat durch die Nichtzahlung der Grundsicherung.

Das Bundesarbeitsministerium mit seinem damaligen Chef Walter Riester, nach dem die private Zusatzrente benannt wurde, hatte umgehend die Darstellung von „Monitor“ dementiert und von einer „ungeheueren Botschaft“ gesprochen. Die Darstellungen des ARD-Magazins seien schlichtweg falsch und unseriös.

Ganz Deutschland ist derzeit verunsichert und das Vertrauen in die staatlich geförderte Zusatz-Rentenversicherung ist drastisch gesunken.

Bis zum Jahr 2007 wurden ca. zehn Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Und genau diese sollen nun eine Mogelpackung des Staates sein!

Hintergrund

Im Jahr 2003 wurde die Grundsicherung eingeführt, die die Altersarmut verhindern und analog der Sozialhilfe den Lebensbedarf abdecken soll. Aktuell liegt der Lebensbedarf bei 627,00 € brutto. Auf diesen Lebensbedarf werden jedoch eigene Einkünfte angerechnet. Zu diesen eigenen Einkünften zählt jedoch auch die Riester-Rente.

In der Konsequenz bedeutet das, dass Rentner, die eine niedrige Rente beziehen, einen Anspruch auf die Grundsicherung haben. Wenn jedoch ein Anspruch auf die Riester-Rente besteht, wird diese ausgezahlt und die Grundsicherung entsprechend gekürzt oder gar nicht ausgezahlt. Letztendlich wird dann durch einen Riester-Renten-Vertrag für den Fiskus gespart, damit dieser später weniger oder keine Grundsicherung leisten muss. Dass kann dann bedeuten, dass 32 Jahre lang umsonst die Beiträge zur Riester-Rente entrichtet wurden.

Anzahl der Betroffenen

Wie viele Betroffene es tatsächlich gibt, ist derzeit unklar. So sind aktuell ca. 370.000 bzw. zwei Prozent aller Rentner betroffen. Doch wie viele es in Zukunft sein werden, wird kontrovers behauptet. Laut „Monitor“ sind im Jahr 2030 davor Millionen Durchschnittsverdiener betroffen, wobei sich das ARD-Magazin auf interne Untersuchungen der Deutschen Rentenversicherung Bund bezieht. Doch auch diese Zahl wurde von der Rentenkasse dementiert.

Die tatsächliche Anzahl – wie viele die Riester-Rente „faktisch“ für den Staat zahlen – ist damit unbekannt, wird in zwei Jahrzehnten jedoch sicherlich weit mehr als zwei Prozent der Rentner sein.

Laut den Versicherungsgesellschaften sollen alle Riester-Rentner beim Abschluss des Vertrages darauf hingewiesen worden sein, dass diese Rente später bei der Grundsicherung angerechnet wird. Daher können diese die aktuelle Diskussion und die hohen Wellen, die diese schlägt, nicht nachvollziehen.

Regierung überlegt Änderung

Die Regierung überlegt derzeit eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Die Riester-Rente soll in Zukunft bei der Grundsicherung nicht mehr angerechnet werden. Zumindest – so eine Forderung des VdK – soll ein Freibetrag eingeführt werden, bis zu dem ein Einkommen und somit auch die Riester-Rente, keine negativen Folgen auf einen Anspruch auf Grundsicherung hat.

Nur, wenn keine weiteren Einkünfte

Nicht zuletzt muss bei der Aussage des ARD-Magazins angemerkt werden, dass lediglich dann der Anspruch auf eine Grundsicherung wegen einer Riester-Rente entfallen könnte, wenn neben der Rente keine weiteren Einnahmen vorhanden sind. Sind diese – wie etwa Miet-, Pacht- oder Zinseinnahmen – vorhanden, kann alleine schon durch diese Einkünfte der Anspruch auf die Grundsicherung „vernichtet“ werden. In diesem Fall entsteht also kein negativer Einfluss auf die Grundsicherung durch die zusätzliche Riester-Rente.

Hinweis

Hilfe durch Rentenberater

Ihr Rentenkonto ist – sofern noch nicht geschehen – im ersten Schritt zu klären. Das bedeutet, dass alle rentenrelevanten Zeiten dem Rentenversicherungsträger gemeldet und im Rentenkonto gespeichert werden müssen. Hierzu sind – von den Versicherungsträgern unabhängig – gerichtlich zugelassene Rentenberater behilflich und prüfen den Rentenversicherungsverlauf.

Sind alle rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungsverlauf gespeichert, kann eine Hochrechnung darüber erfolgen, wie die Höhe der Rente tatsächlich ausfällt, wenn verschiedene Beitragszahlungen zur Rentenversicherung – die nach der individuellen Situation festgelegt werden können – unterstellt werden.

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