Posted in Rentenberatung News - Sozialversicherungsbegriffe
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) wurde bereits im Jahr 1977 eingeführt und dient der Übersichtlichkeit und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. Sie spiegelt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres wieder und wird durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Voraus für jedes Kalenderjahr bekannt gegeben.
In der Krankenversicherung ist die Bezugsgröße z. B. für die Ermittlung der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen relevant.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Bezugsgröße des Rechtskreises West (alte Bundesländer) gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung sowohl für die alten wie auch für die neuen Bundesländer.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es für den Rechtskreis West (alte Bundesländer) und den Rechtskreis Ost (neue Bundesländer) unterschiedliche Werte bei der Bezugsgröße.
Höhe der Bezugsgröße
West
2006: jährlich 29.400,00 €; monatlich 2.450,00 €; wöchentlich 571,67 €; täglich 81,67 €
2007: jährlich 29.400,00 €; monatlich 2.450,00 €; wöchentlich 571,67 €, täglich 81,67 €
2008: jährlich 29.820,00 €; monatlich 2.485,00 €; wöchentlich 579,81 €; täglich 82,83 €
2009: jährlich 30.240,00 €; montalich 2.520,00 €; wöchentlich 588,00 €; täglich 84,00 €
2010: jährlich 30.660,00 €; monatlich 2.555,00 €; wöchentlich 596,19 €; täglich 85,17 €
Ost
2006: jährlich 24.780,00 €; monatlich 2.065,00 €; wöchentlich 481,83 €; täglich 68,83 €
2007: jährlich 25.200,00 €; monatlich 2.100,00 €; wöchentlich 490,00 €; täglich 70,00 €
2008: jährlich 25.200,00 €; monatlich 2.100,00 €; wöchentlich 490,00 €; täglich 70,00 €
2009: jährlich 25.620,00 €; montalich 2.135,00 €; wöchentlich 498,19 €; täglich 71,17 €
2010: jährlich 26.040,00 €; monatlich 2.170,00 €; wöchentlich 506,31 €; täglich 72,33 €
Weitere Artikel zum Thema:
| Betriebsnummern-Service der BA< Zurück | Weiter >Bundesfreiwilligendienst und Sozialversicherung |
|---|
| Weitere Artikel | |


