Posted in Rentenberatung News - Rentenberatung
Ambulante Pflegeleistungen – häusliche Pflegehilfe
Die Pflegesachleistungen
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben versicherte Pflegebedürftige bei Pflege, die im häuslichen Bereich erfolgt, Anspruch auf Pflegesachleistungen. Das bedeutet, dass die Pflegeleistungen den betroffenen Versicherten bzw. Pflegebedürftigen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden, wenn die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Umfang des Anspruchs
Der Anspruch bei der häuslichen Pflege als Sachleistung beinhaltet die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören die pflegerischen nicht-medizinischen Hilfeleistungen, die gesetzlich definiert sind, die Beaufsichtigung bei der Ausführung und die Anleitung zur Selbstvornahme.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung und das Beheizen.
Leistungserbringer
Um die Leistungen zu erbringen, haben die Pflegekassen mit qualifizierten Vertragspartnern Verträge abgeschlossen. Dies können z. B. freie Wohlfahrtsverbände oder Anbieter öffentlicher und privater Pflegedienste sein.
Häuslicher Bereich
Die Leistungen bei häuslicher Pflege sind nicht streng daran geknüpft, dass die Pflege im originär häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen erfolgen muss. Die Pflege kann auch im Haushalt anderer Personen, in Altenwohnungen oder Altenheimen erbracht werden.
In Pflegeheimen, Krankenhäusern, Werkstätten für Behinderte, Kindergärten, Schulen u. s. w. sind die ambulanten Pflegeleistungen jedoch nicht möglich.
Umfang der häuslichen Pflegehilfe
Der Umfang der häuslichen Pflegehilfe orientiert sich an der Pflegestufe. So umfasst der Anspruch aktuell je Kalendermonat
- für Pflegebedürftige der Pflegestufe I Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 420,00 € (ab 01.07.2008), 440,00 € (ab 01.01.2010) und 450,00 € (ab 01.01.2012) (bis 30.06.2008 384,00 €),
- für Pflegebedürftige der Pflegestufe II Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 980,00 € (ab 01.07.2008), 1.040,00 € (ab 01.01.2010) und 1.100,00 € (ab 01.01.2012) (bis 30.06.2006 921,00 €),
- für Pflegebedürftige der Pflegestufe III Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.470,00 € (ab 01.07.2008), 1.510,00 € (ab 01.01.2010) und 1.550,00 € (ab 01.01.2012) (bis 30.06.2008 1.432,00 €).
P.S. Ab dem 01.07.2008 wurden die Beträge der ambulanten Sachleistungen aufgrund der Pflegereform erhöht – s. hierzu Das bringt die Pflegereform.
Weitere Pflegeeinsätze bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand
Bei einem außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand können die Pflegekassen in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.918,00 € monatlich gewähren. Voraussetzung ist hier, dass ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand nötig ist, der weit über das übliche Maß der Pflegestufe III hinausgeht.
Dies kann der Fall sein, wenn die täglich durchzuführenden Pflegemaßnahmen das übliche Maß der Grundversorgung qualitativ und quantitativ weit übersteigen - zum Beispiel, wenn die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam bzw. zeitgleich erbracht werden kann. Zusätzlich muss eine ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.
Ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand kann z. B. bei einer Krebs- oder Aidserkrankung im Endstadium oder bei einem appalischen Syndrom vorliegen.
Hilfe und Beratung
In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Pflegeversicherung steht Ihnen der gerichtlich zugelassene Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.
Von der Beratung, über die Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen in Widerspruchs- und Klageverfahren erhalten Sie hier kompetente Hilfe und Unterstützung.
Autor: Rentenberater Helmut Göpfert
Weitere Artikel zum Thema:
- Pflegegeld
- Kombinationsleistung - Kombination von Pflegesach- und Pflegegeldleistung
- Poolen von Leistungsansprüchen
| Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit< Zurück | Weiter >Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen |
|---|
| Weitere Artikel | |


