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Pflegeversicherung
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Inhalt der Pflegereform
Pflegereform beschlossen
Dass die Gesetzliche Pflegeversicherung reformiert werden muss, ist hinlänglich bekannt – s. hierzu auch: Reformbedarf der Pflegeversicherung. Nun hat der Gesetzgeber die erste Pflegereform seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 beschlossen.
Zwar sieht die Pflegereform deutlich höhere und verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige vor und wird von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt als „großer Schritt für Millionen Pflegebedürftige, Angehörige und Pfleger“ bezeichnet. Doch Kanzlerin Dr. Angela Merkel hat bei einer Veranstaltung der Jungen Union am 20.10.2007 bereits geäußert, dass die aktuell beschlossene Reform noch lange nicht ausreichend ist, um die Gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfähig zu machen. So sei eine Finanzierung durch Kapitaldeckung zwingend notwendig.
Lesen Sie hier, welche Punkte im Rahmen der Pflegereform, die zum 01.07.2008 in Kraft treten soll, konkret beschlossen wurden!
Höhere finanzielle Leistungen
Ab dem 01.07.2008 werden die finanziellen Leistungen für ambulante Sachleistungen, Leistungen zur Tagespflege und der stationären Leistungen schrittweise angehoben.
Ambulante Sachleistungen

Die Pflegestufe III für Härtefälle bleibt im ambulanten Bereich in Höhe von 1.918,00 € bestehen.
Lesen Sie hierzu: Ambulante Pflegeleistungen
Pflegegeld

Lesen Sie hierzu: Pflegegeld
Stationäre Versorgung
Im stationären Bereich werden die Beträge nur bei der Pflegestufe III und Pflegestufe III in Härtefällen angehoben. Die Beträge für die Pflegestufe I und Pflegestufe II bleiben unverändert bestehen.

Ab dem Jahr 2012 sollen die o. g. Leistungen in einem Drei-Jahres-Rhythmus dynamisiert werden. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2015 erstmals eine Dynamisierung erfolgt.
Pflegezeit für Beschäftigte
Beschäftigte haben künftig einen Anspruch auf eine sogenannte Pflegezeit, wenn sie Angehörige pflegen. Die Pflegezeit kann für eine Dauer von bis zu sechs Monaten in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, der mindestens 15 Beschäftigte hat.
Die Pflegezeit bedeutet nach dem Vorbild der Elternzeit einen Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung, während der jedoch der Sozialversicherungsschutz bestehen bleibt.
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte sollen – unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen – für jeweils 20.000 Einwohner wohnortnah eingerichtet werden. Durch diese Pflegestützpunkte soll eine aufeinander abgestimmte Beratung, Unterstützung und Begleitung der Pflegeversicherten angeboten werden.
Zur Errichtung der Pflegestützpunkte werden finanzielle Mittel von insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Pflegeberatung
Die Gesetzlichen Pflegeversicherungen müssen ab dem Jahr 2009 für ca. 100 Pflegebedürftigen einen Pflegeberater (Fallmanager) beschäftigen. Aufgabe des Pflegeberaters ist insbesondere, den Hilfebedarf der Betroffenen festzustellen, einen Versorgungsplan zu erstellen und bei der Inanspruchnahme der Leistungen zu unterstützen.
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