24. Oktober 2007
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Rentenberatung News -
Rentenversicherung
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Beispiele
1. Beispiel
Verlangen des Rentenantragstellers: 15.05.2008
Beginn Altersrente: 01.09.2008
Frühester Zeitpunkt der Meldung des Arbeitgebers: 01.06.2008
Nächste Entgeltabrechnung: 06.06.2008
Gesonderte Meldung erfolgt am: 06.06.2008
Meldezeitraum (Abgabegrund 57): 01.01.2008 – 31.05.2008
Ende der Beschäftigung: 31.08.2008
Meldezeitraum (Abgabegrund 30): 01.06.2008 – 31.08.2008
Wichtig: Der bereits gemeldete Zeitraum darf in der Abmeldung zum 31.08.2007 (mit Abgabegrund 30) nicht nochmals gemeldet werden.
2. Beispiel
Verlangen des Rentenantragstellers: 20.02.2008
Beginn Altersrente: 01.06.2008
Frühester Zeitpunkt der Meldung des Arbeitgebers: 01.03.2008
Nächste Entgeltabrechnung: 10.03.2008
Gesonderte Meldung erfolgt am: 10.03.2008
Meldezeitraum (Abgabegrund 57): 01.01.2008 – 29.02.2008
Ende der Beschäftigung: 31.05.2008
Meldezeitraum (Abgabegrund 30): 01.03.2008 – 31.05.2008
Wichtig: Erfolgte die Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2007 am 10.03.2008 (Termin für die Abgabe der Meldung mit Abgabegrund 57) noch nicht, ist diese ebenfalls am 10.03.2008 zu erstellen.
3. Beispiel
Verlangen des Rentenantragstellers: 03.01.2008
Beginn Altersrente: 01.04.2008
Frühester Zeitpunkt der Meldung des Arbeitgebers: 01.01.2008
Nächste Entgeltabrechnung: 07.01.2008
Gesonderte Meldung erfolgt am: 07.01.2008
Meldezeitraum (Abgabegrund 57): 01.01.2007 – 31.12.2007
Ende der Beschäftigung: 31.03.2008
Meldezeitraum (Abgabegrund 30): 01.01.2008 – 31.03.2008
Wichtig: Die Jahresmeldung mit Abgabegrund 50 für das Kalenderjahr 2007 ist bei dieser Fallkonstellation nicht mehr erforderlich, da das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bereits mit der gesonderten Meldung (Abgabegrund 57) erfolgt ist.
Hilfe und Beratung
Gerichtlich zugelassene Rentenberater führen das komplette Rentenantragsverfahren durch. So erhalten Sie Ihre Rente bequem und unbürokratisch – lesen Sie in diesem Zusammenhang: Rentenantragsverfahren durch Rentenberater.
Durch Rentenberater wird auch künftig die neue Sondermeldung bei Ihrem Arbeitgeber veranlasst, so dass Ihre erste Rentenauszahlung pünktlich erfolgt.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Meldung steht Ihnen als Arbeitgeber ein Rentenberater gerne zur Verfügung.
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