11. Oktober 2007
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Rentenberatung News -
Krankenversicherung
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Nutzen nicht immer klar
Die Ärzteschaft empfiehlt die “Individuellen Gesundheitsleistungen”, da diese nach deren Ansicht medizinisch sinnvoll bzw. vertretbar sein sollen. Verbindliche und fundierte Aussagen hierüber gibt es jedoch nicht, so dass jeder individuell den Nutzen abwägen muss.
Im Zusammenhang mit der ermäßigten Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (s. Nun doch keine Pflicht zur Krebs-Vorsorge) hat der Gemeinsame Bundesausschuss auch auf die negativen Folgen von Gesundheitsuntersuchungen hingewiesen. So können derartige Untersuchungen auch erhebliche Nachteile bringen, die sich jeder vor Inanspruchnahme der Leistung bewusst machen sollte.
Als Beispiele können hier aufgeführt werden, dass
- eine Früherkennungsuntersuchung – insbesondere bei Krebserkrankungen – nicht immer zuverlässig die Krankheit diagnostizieren bzw. ausschließen,
- auch Gesunde mit einem Krankheitsverdacht konfrontiert werden können, der sich nach weiteren Untersuchungen nicht bestätigt,
- Zusatzuntersuchungen (z. B. bei einer operativen Gewebeentnahme) sehr belastend sein können
- u. s. w.
Andererseits können Früherkennungsuntersuchungen dazu beitragen, Krankheiten bereits im Frühstadium zu erkennen und somit die Heilungschancen um ein Vielfaches zu erhöhen.
Tipp
Fragen Sie den Arzt vor Inanspruchnahme der Leistung konkret nach dem Nutzen und dem Risiko und treffen Sie hier individuell danach Ihre Entscheidung. Evtl. holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung ein.
Fragen, wie z. B.
- Ihr persönlicher Nutzen und Vorteil,
- wissenschaftliche Studien über die empfohlene Leistung,
- ob die Gesundheitsleistung auch in Ihrem persönlichen Fall relevant ist (z. B. Altersgruppe, Geschlecht, ...),
- Risiko einer Fehldiagnose,
- Risken der Behandlung
- u. s. w.
sollten nicht unbeantwortet bleiben.
Eine sachliche Aufklärung durch den Arzt steht hier an oberster Stelle!
Keine Praxisgebühr
Wird der Arzt ausschließlich zur Inanspruchnahme einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung konsultiert, fällt in diesen Fällen keine gesetzliche Zuzahlung (Praxisgebühr) an. Gleiches gilt, wenn eine „Individuelle Gesundheitsleistung“ in Anspruch genommen wird, da diese nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wird.
Hilfe und Beratung
Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gesetzlichen Krankenversicherung und einer gesetzlichen Rente steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.
Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.
Fragen Sie den Spezialisten!
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