11. Oktober 2007
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Rentenberatung News -
Krankenversicherung
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Individuelle Gesundheits-Leistungen
Zur Früherkennung von Krankheiten übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für entsprechende Untersuchungen. So werden z. B. die Kosten für Gesundheitsuntersuchungen zur
- Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit und
- Früherkennung von Krebserkrankungen
übernommen. Darüber hinaus gibt es die Kinder und Jugendgesundheitsuntersuchungen. Diese sollen die Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen rechtzeitig erkennen, welche ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.
Kostenübernahme durch GKV
Welche Vorsorgeuntersuchungen der Arzt über die Krankenversichertenkarte abrechnen kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Unter anderem wird geprüft, welche Untersuchungen auch wirtschaftlich sind.
Nach welchen Krankheiten konkret gesucht werden kann und in welchem Umfang die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss gehören Vertreter der Ärzte und Krankenkassen an. Eine weitere Aufgabe des G-BA in diesem Bereich ist zu prüfen, ob weitere neue diagnostische Verfahren in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können bzw. ob die aktuell finanzierten Untersuchungen weiterhin sinnvoll sind.
Ärzte bieten Zusatzleistungen an
Die Ärzte bieten zunehmend Zusatzleistungen zur Früherkennung von Krankheiten an, die über das Leistungsangebot hinausgehen. Hier handelt es sich um sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL).
Beispiele
Als Beispiele für „Individuelle Gesundheitsleistungen“ können genannt werden:
- Augeninnendruckmessung (Glaukom-Vorsorgeuntersuchung),
- Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs,
- Blutgruppenbestimmung,
- Zusätzliche Diagnostik in der Schwangerschaft,
- Ultraschalluntersuchungen einzelner Organe (Sono-Check).
Kostenübernahme erfolgt nicht durch Krankenkasse
Wer eine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nimmt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Kosten nicht durch die Krankenkasse übernommen werden. Der Arzt stellt in solchen Fällen die Rechnung nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) aus.
Da die Leistung privat abgerechnet wird, muss der Arzt vor der Inanspruchnahme der Untersuchung darüber informieren, dass die Kosten nicht über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden können. In solchen Fällen muss vom Patienten eine Einwilligungserklärung (also ein schriftlicher Auftrag für den Arzt) unterschrieben werden, dass die Leistung durchgeführt werden soll und auch privat vergütet wird.
Unterschiedliche Leistungen
Die Arten der „Individuellen Gesundheitsleistungen“ sind vielschichtig und umfangreich. Aus diesem Grunde existiert auch keine genau definierte Liste, die die privat zu zahlenden Zusatzleistungen abschließend auflistet. So kann es sich z. B. um
- Früherkennungsuntersuchungen,
- kosmetische Behandlungen,
- labordiagnostische Wunschleistungen oder
- umweltmedizinische Beratungen
- u. s. w.
handeln.
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