05. September 2007
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Rentenberatung News -
Krankenversicherung
Unterschiede zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
- Versicherung kommt per Gesetz zustande.
- Beiträge richten sich nach dem Einkommen, also der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten (Solidaritätsprinzip).
- Familienangehörige können im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.
- Mitglied ist während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und während Elternzeit beitragsfrei.
- Gesetzliche Krankenversicherung darf Beitrag nur nach tatsächlichem Finanzbedarf erheben, arbeitet also ohne Gewinnstreben.
- Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip gezahlt, d. h. die Abrechnung erfolgt im Regelfall über die Krankenversichertenkarte bzw. Gesundheitskarte.
Private Krankenversicherung
- Versicherung kommt per Vertrag zustande.
- Beiträge richten sich nach dem Versicherungsrisiko und dem Umfang des Leistungsanspruches (Äquivalenzprinzip).
- Risikoprüfung, dadurch auch Leistungsausschluss, Risikozuschlag und Ablehnung eines Versicherungsantrages möglich.
- Wartezeiten (also kein sofortiger Leistungsanspruch mit Vertragsabschluss).
- Für Familienangehörige müssen extra Prämien entrichtet werden.
- Keine Beitragsfreiheit während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und während Elternzeit.
- Eine Private Krankenversicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnstreben.
- Leistungen werden nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, d. h. die Kosten müssen im Regelfall erst verauslagt werden und werden dann von der PKV wieder erstattet.
Rentenberatung
Helmut Göpfert
Bergstraße 18
90614 Ammerndorf
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