16. August 2007
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Rentenberatung News -
Rentenversicherung
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Altersteilzeit nur noch bis 31.12.2009 möglich
So beliebt die Altersteilzeitarbeit auch ist: diese ist nur noch bis 31.12.2009 möglich. Das heißt, die Altersteilzeit muss spätestens am 31.12.2009 begonnen sein. Lediglich ein Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bis zum 31.12.2009 und ein späterer tatsächlicher Beginn ab dem 01.01.2010 reichen nicht mehr aus!
Dadurch, dass eine Altersteilzeit nur Arbeitnehmer abschließen können, die mindestens 55 Jahre alt sind, kann diese nur noch für diejenigen in Frage kommen, die 1954 oder früher geboren sind.
Weitere Hinweise
Arbeitsunfähigkeit während Arbeitsphase
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitsphase vorliegt, muss die Hälfte der Zeitdauer, die über die Lohnfortzahlung hinausgeht, nachgearbeitet werden. Im Blockmodell verlängert sich dadurch die Arbeitsphase, während sich die Freizeitphase verkürzt.
Altersteilzeit und Nebenjob
Während der Altersteilzeit ist in Nebenjob erlaubt – jedoch nur auf geringfügiger Basis bis maximal 400,00 € je Monat.
Keine Arbeit mehr nach der Altersteilzeit
Die Altersteilzeit muss bis zu dem Zeitpunkt herangeführt werden, in welchem eine Rente gewährt wird. Entweder also bis zur Regelaltersrente oder eine andere vorgezogene Altersrente. Ist dies nicht der Fall, müssen die Zuschüsse zum Gehalt und die Rentenaufstockungen zurückgezahlt werden.
Hilfe und Beratung
Der Rentenberater Helmut Göpfert berät Sie umfassend in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung. Überlegen Sie sich, ob sich für Sie persönlich eine Altersteilzeit rentiert? Vielleicht hat Sie Ihr Arbeitgeber bereits konkret darauf angesprochen?
Die Rentenberatung bietet Ihnen folgende Hilfe an:
- Beratung hinsichtlich des möglichen Rentenbeginns einer Altersrente,
- Berechnung der späteren Altersrente anhand Ihres individuellen Altersteilzeitvertrages,
- Klärung Ihres Rentenversicherungskontos, sofern dieses noch Lücken aufweist,
- u s. w.
Fragen Sie den Spezialisten, der Sie – unabhängig von der Rentenversicherungsträgern – gerne berät!
Lesen Sie auch:
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
- Kontenklärung (Rentenversicherungskonto)
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