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Arbeitsmarktrente
Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet, besteht noch ein Restleistungsvermögen im Umfang von drei bis sechs Stunden (s. oben). Für den Fall, dass noch zusätzlich Arbeitslosigkeit vorliegt, zählt der Arbeitsmarkt in dieser Fallkonstellation als verschlossen.
Sofern eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bestehenden Gesamtleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist und dies durch die Agentur für Arbeit bescheinigt wird, muss der Rentenversicherungsträger die Teilrente (halbe Rente) in eine Vollrente umwandeln. Dies ist dann die sogenannte Arbeitsmarktrente.
Rente für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte
Ist ein Anspruch auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung nicht gegeben, gibt es für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte die Rente teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit. Diese Rente wurde als Vertrauensschutzregelung geschaffen, mit der noch der sogenannte Berufsschutz berücksichtigt wird.
Der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit muss bei jedem Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung immer vom Rentenversicherungsträger mit geprüft werden. Lesen Sie hier mehr dazu!
Beratung, Hilfe und Service
durch Ihre Rentenberatung Helmut Göpfert
Da im Falle einer Erwerbsminderung in den meisten Fällen die finanzielle Existenz bedroht ist, sind „Erwerbsminderungsrenten“ alleine schon aus diesem Grund enorm wichtig. Hier ist es unabkömmlich, eine fachlich fundierte und unabhängige Beratung durch einen Rentenspezialisten zu erhalten.
Die Rentenberatung Helmut Göpfert hilft und berät Sie umfassend in allen Angelegenheiten einer Erwerbsminderungsrente – unabhängig von den Rentenversicherungsträgern.
Als Beispiele sind hier zu nennen:
- Beratung in allen Angelegenheiten der Renten wegen Erwerbsminderung,
- Durchführung des kompletten Antragsverfahrens,
- Durchführung von notwendigen Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren,
- Überprüfung, ob die Rentenhöhe durch den Rentenversicherungsträger richtig berechnet wurde,
- u. s. w.
Für alle Fragen zu den Renten wegen Erwerbsminderung und zu allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen Ihr Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung – Anruf genügt!
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