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Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Menschen sollen in Deutschland immer länger arbeiten! Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (s. auch Rente erst mit 67 Jahren) wird die Regelaltersgrenze in den Jahren 2012 bis 2029 von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahren angehoben.
Neue Rentenart
Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze wird zum 01.01.2012 eine neue Rentenart eingeführt: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Diese Rente kann bereits in Anspruch nehmen, wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat. Der Sinn dieser neuen Rentenart ist, dass hier – obwohl diese vor der Regelaltersgrenze beansprucht werden kann – keine Rentenabschläge in Abzug gebracht werden!
Anspruchsvoraussetzungen
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer
- das 65. Lebensjahr vollendet hat und
- eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt.
Wird die Wartezeit von 45 Jahren erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit dem folgenden Monat, in dem die Wartezeit erfüllt wurde, beansprucht werden.
Wartezeit
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden folgende Zeiten angerechnet:
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung,
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer selbstständigen Tätigkeit,
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Pflege,
- Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr und
- Wartezeitmonate aus einer geringfügigen Beschäftigung.
Nicht angerechnet werden folgende Zeiten:
- Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe,
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich,
- Zeiten aus einem Rentensplitting und
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen
Tipp
Um den Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte rechtzeitig zu beurteilen, sollte das Rentenversicherungskonto im Rahmen einer Kontenklärung geklärt sein. Nur so kann eine verbindliche Aussage über den möglichen Renteneintritt erfolgen und der weitere Berufsweg bis zur Rente geplant werden!
Hilfe und Beratung
In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen der Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.
Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung in Widerspruchs- und Klagefällen.
Autor: Rentenberater Helmut Göpfert
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