Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen

Wenn eine ambulante Krankenbehandlung nicht mehr ausreichend ist, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen eine erforderliche ambulante Rehabilitation.

Bei der ambulanten Rehabilitation handelt es sich also um eine besondere Form der Rehabilitation in anerkannten Rehabilitationszentren am Wohnort.

„Ambulant“ bedeutet, dass der Versicherte nicht in einer Einrichtung (z. B. einer Reha-Klinik) untergebracht ist, sondern nur kurzzeitig an bestimmten Tagen behandelt bzw. betreut wird.

Die teilstationäre Rehabilitation wird ebenfalls der ambulanten Rehabilitation zugeordnet.

Krankheitsbilder

Bei bestimmten Krankheitsbildern ist nach einer Erkrankung eine ambulante Rehabilitation am Wohnort ratsamer als ein stationärer Aufenthalt.  Die ambulante bzw. teilstationäre Rehabilitation ist bei:

  • kardiologische,
  • neurologischen,
  • dermatologischen,
  • muskuloskeletalen (orthpoädischen) Erkrankungen und
  • psychischen Krankheiten und
  • im Bereich der Geriatrie/Onkologie

möglich.

Neben den medizinischen Gründen muss darüber hinaus der Versicherte über die erforderliche Mobilität verfügen und die ambulante Rehaeinrichtung muss in einer akzeptablen Fahrzeit erreicht werden können. Zumutbar ist hier im Regelfall eine maximale einfache Wegezeit von 45 Minuten, wobei die konkreten Rahmenbedingungen (z. B. Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Fahrdienste, u. s. w.) berücksichtigt werden müssen.

Ambulante Rehabilitationszentren

Gerade in den letzten zehn Jahren haben sich eigenständige ambulante Rehabilitationszentren etabliert. Da an eine ambulante Rehabilitationseinrichtung bestimmte Mindestanforderungen gestellt werden, haben sich die Einrichtungen überwiegend in Ballungszentren und Großstädten angesiedelt. Schließlich ist für diese Zentren eine ausreichende Anzahl an Patienten für deren wirtschaftliche Führung erforderlich ist.

Ablauf

Behandelt werden die Versicherten im Schnitt täglich bis zu sechs Stunden über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen. Üblicherweise wird hier von den Ärzten und der Rehabilitationseinrichtung ein Tages- bzw. Wochenplan erstellt, der die Behandlungstermine und den Behandlungsablauf beinhaltet.

Vorteile einer ambulanten Rehabilitation

Die Vorteile einer ambulanten Rehabilitation sind:

  • das Rehabilitationsziel wird durch zusätzliche Nutzung des gesundheitsförderlichen häuslichen Umfeldes (Familie) besser erreicht,
  • Angehörige können in das Behandlungs- bzw. Schulungsprogramm (z. B. im Bereich der Ernährung) mit einbezogen werden,
  • Hilfsangebote (z. B. Selbsthilfegruppen) können weitergeführt werden,
  • nicht- bzw. schwer delegierbare häusliche Pflichten können weiterhin wahrgenommen werden,
  • durch die ambulante Rehabilitation kann gleichzeitig eine Belastungserprobung im häuslichen Bereich bzw. ein alltagsnahes Training durchgeführt werden,
  • u. s. w.

Vorrangige Leistungszuständigkeit der Rentenversicherung

Nachdem auch andere Sozialleistungsträger einen Anspruch auf eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme vorsehen, sind nach den gesetzlichen Vorschriften die Krankenkassen nur nachrangig für die Leistung zuständig.

D. h. es werden nur dann die Kosten für die notwendige Leistung übernommen, wenn z. B. der Renten- oder Unfallversicherungsträger keine Möglichkeit hierzu hat.

Für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen ist grundsätzlich der Rentenversicherungsträger zuständig, sofern der Versicherte noch im Erwerbsleben steht.

Zuzahlung

Die Zuzahlung zur ambulanten Rehabilitationsmaßnahme beträgt je Behandlungstag 10,00 €. Liegt eine Befreiung von den Zuzahlungen für den Behandlungszeitraum vor, muss keine Zuzahlung geleistet werden.

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch eine individuelle Beratung zu den Kurmaßnahmen.

Ebenfalls erhalten Sie durch den Spezialisten eine kompetente Vertretung und Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Autor: Rentenberater Helmut Göpfert

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