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Mutter-Vater-Kind-Kuren
Um der besonderen Situation von Müttern bzw. Vätern gerecht zu werden, sieht der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen spezielle Kurmaßnahmen vor. Hier gibt es folgende Kurmaßnahmen:
- im Vorsorgebereich, die sogenannten Vorsorgekuren und
- im Rehabilitationsbereich, die sogenannten Genesungskuren.
Vorsorgekuren
Ein Leistungsanspruch besteht auf eine Vorsorgekurmaßnahme dann, wenn eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigt werden.
Rehabilitationskuren
Sofern eine Kurmaßnahme medizinisch erforderlich ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, besteht ein Leistungsanspruch auf eine Mutter- bzw. Vater-(Kind)-Rehabilitationskur.
Mitnahme der Kinder
Bei den Kurmaßnahmen können auch die Kinder mitgenommen werden. Die Kinder können entweder als Begleitkinder oder als sogenannte Patientenkinder (wenn auch für die Kinder eine medizinische Therapie erforderlich ist) die Mutter bzw. den Vater begleiten.
Mögliche Varianten
Die Vorsorge- bzw. Genesungskuren für Mütter und Väter können entweder mit oder auch ohne Kinder durchgeführt werden. So ergeben sich folgende Varianten:
- Mütter-Kuren
- Mutter-Kind-Kuren
- Väter-Kuren
- Vater-Kind-Kuren
- Mutter-Vater-Kind-Kuren
Kurhäuser
Die Mutter-Vater-Kind-Kuren sollen grundsätzlich in Einrichtungen des Mütter-Genesungswerks durchgeführt werden. In Betracht kommen jedoch auch gleichartige Einrichtungen, mit denen die zuständige Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat.
Leistungsdauer und Leistungsintervall
Eine Kurmaßnahme dauert in der Regel drei Wochen und kann frühestens nach vier Jahren erneut durchgeführt werden, es sei denn, eine vorzeitige Inanspruchnahme ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.
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