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Altersrente für Frauen
Eigentlich ist die Altersrente für Frauen ein Auslaufmodell. Da früher noch unterschiedliche Altersgrenzen für Frauen und Männer bei den Altersrenten bestanden haben, hatte die Rente noch eine größere Bedeutung.
Da ein Anspruch auf die Altersrente für Frauen lediglich nur noch für vor dem 01.01.1952 Geborene besteht, wird die Rente langfristig abgeschafft.
Anspruchsvoraussetzungen
Frauen haben einen Anspruch auf die Altersrente für Frauen, wenn sie
- vor dem 01.01.1952 geboren sind,
- mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben und
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
- nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.
Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren
Seit dem Jahr 2000 wird die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Altersrente für Frauen schrittweise vom vollendeten 60. Lebensjahr auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Hier wird dann jedoch ein Rentenabschlag von 0,3% je Monat in Abzug gebracht.
Genaue Auskünfte, wann Sie die Rente beanspruchen können, ggf. mit welchem Rentenabschlag, erteilt Ihnen ein Rentenberater gerne in einem Beratungsgespräch.
Keine Auswirkungen durch RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (s. Rente erst mit 67 Jahren!), mit dem die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahren angehoben wird, ergeben sich keine weiteren Änderungen / Anhebungen der Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen.
Da die Altersrente für Frauen langfristig wegfällt, sah der Gesetzgeber eine entsprechende Anpassungsregelung zur Anhebung der Altersgrenze als entbehrlich an.
Hilfe und Beratung
In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen der Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.
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Autor: Rentenberater Helmut Göpfert
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