28. Juli 2007
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Rentenberatung News -
Rentenversicherung
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Anhebung der Altersgrenze ab Geburtsjahrgang 1952
Ab dem Geburtsjahrgang 1952 wird die Altersgrenze – sofern keine der oben genannten Ausnahmen vorliegt – wie folgt angehoben:

Hilfe und Beratung
In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen der Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.
Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.
Empfehlenswert ist auch, den Rentenbescheid über eine vom Rentenversicherungsträger gewährte Rente durch einen Rentenberater überprüfen zu lassen – s. hierzu Jeder dritte Rentenbescheid ist lückenhaft!
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