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Renten wegen Erwerbsminderung
Was tun, wenn man nicht mehr arbeiten kann?
Ist die Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheit oder Behinderung so wesentlich beeinträchtigt, dass der Lebensunterhalt nicht mehr durch eine Erwerbstätigkeit finanziert werden kann, wird – je nach Minderung des Leistungsvermögens – eine Rente gewährt.
Doch die gesetzlichen Vorschriften sind in diesem Bereich sehr umfangreich. So sieht der Gesetzgeber folgende Renten vor:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,
- Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte).
Um einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu realisieren, müssen eine Reihe von vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sein. Kompliziert wird es hier, da neben den gesetzlichen Vorschriften vieles durch die Rechtsprechung (z. B. Bundessozialgericht) geregelt wurde.
Erwerbsminderungsrenten haben Einkommensersatzfunktion
Da die Renten wegen Erwerbsminderung die finanziellen Einnahmen ersetzen, die normalerweise durch eine Erwerbstätigkeit erzielt werden, spricht man davon, dass diese Einkommensersatzfunktion haben.
Die Rentenkassen lehnen nahezu regelmäßig diese Renten ab, obwohl das noch vorhandene Leistungsvermögen einen Rentenanspruch rechtfertigen würde. So sind neben der Beurteilung, ob noch ein vollschichtiges bzw. über drei- bzw. sechsstündiges Leistungsvermögen pro Tag vorhanden ist auch eine Reihe von Rechtsprechungen zu prüfen. Als Beispiele können hier die eingeschränkte Wegefähigkeit, die Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen und die Berücksichtigung einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung genannt werden.
Beratung, Hilfe und Service
durch Ihre Rentenberatung Helmut Göpfert
Das Thema „Erwerbsminderungsrente“ ist alleine schon deshalb extrem wichtig, da hiervon meist die finanzielle Existenz abhängt. Hier ist es entscheidend, eine kompetente Beratung zu erhalten, da das Fachwissen des Rentenspezialisten in diesem Bereich immens wichtig ist.
Die Rentenberatung Helmut Göpfert hilft und berät Sie umfassend in allen Angelegenheiten einer Erwerbsminderungsrente – unabhängig von den Rentenversicherungsträgern.
Als Beispiele sind hier zu nennen:
- Beratung hinsichtlich des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente,
- Antragstellung,
- Durchführung von Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren,
- Überprüfung der Festsetzung des Beginns der Rente,
- Überprüfung der Rentenberechnung (Höhe der Rente),
- u. s. w.
Für alle Fragen zu den Renten wegen Erwerbsminderung und zu allen Angelegenheit der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen Ihr Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung – Anruf genüg!
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