Posted in Rentenberatung News - Sozialversicherungsbegriffe
Rentenabschlag
Wer seine Rente vorzeitig vor der für ihn maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch nimmt, erhält die Rente um einen Abschlag vermindert.
Der Rentenabschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3% (entspricht 3,6% pro Jahr).
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