Posted in Rentenberatung News - Sozialversicherungsbegriffe
Krebsvorsorgeuntersuchung
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung haben gesetzlich Krankenversicherte einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
Unterschiedliche Altersgrenze
Der Anspruch auf die Krebsvorsorgeuntersuchung besteht:
für Frauen
frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an,
für Männer
frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Weitere Artikel zum Thema
| Kinderuntersuchung< Zurück | Weiter >Markenverfahren |
|---|
| Weitere Artikel | |


