Posted in Rentenberatung News - Sozialversicherungsbegriffe
Gesundheitsuntersuchung
Gesetzlich Krankenversicherte haben nach Vollendung des 35. Lebensjahres jedes zweite Jahr Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten.
Die Untersuchung dienst insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
Check-up
Im Volksmund wird die Gesundheitsuntersuchung auch als "check-up" bezeichnet.
Krebsvorsorgeuntersuchung
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung sieht der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auch den Anspruch auf Krebsvorsorgeuntersuchungen vor.
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