Posted in Rentenberatung News - Sozialversicherungsbegriffe
Vollwaise
Vollwaisen sind Kinder von verstorbenen Versicherten, bei denen kein dem Grunde nach unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist.
Hier bestehen Leistungsansprüche auf eine
- Waisenrente durch die Gesetzliche Rentenversicherung und
- Waisenrente durch die Gesetzliche Unfallversicherung.
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