Posted in Rentenberatung News - Sozialversicherungsbegriffe
Zurechnungszeiten
Zurechnungszeiten sind Zeiten, die ein Rentner angerechnet bekommt, wenn er bereits vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erwerbsgemindert wird.
Die Zurechnungszeit ist hier die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
Die Zurechnungszeit wird auch bei Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr und bei Hinterbliebenenrenten (Waisenrenten, Witwenrenten) in Todesfällen vor dem 60. Lebensjahr berücksichtigt.
Lesen Sie auch:
| Zugangsfaktor< Zurück | Weiter >Zusätzliche Betreuungsleistungen |
|---|
| Weitere Artikel | |


